Das Gesundheitsamt und seine Aufgaben
Zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Förderung der Gesundheit und damit der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten werden deshalb u.a. infektionshygienische Überwachungen in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen durchgeführt. Auch die Hygieneüberwachung des Trinkwassers und der Badegewässer gehört zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes.
Durch die Schuleingangsuntersuchungen sollen notwendige Förderungen und Behandlungen von Kindern möglichst früh erkannt und in die Wege geleitet werden. Die Prophylaxemaßnahmen und Untersuchungen durch den jugendzahnärztlichen Dienst in Kindergärten und Schulen sollen die Kinder und die Jugendlichen anregen, mehr Eigenverantwortung zu tragen.
Auch die Beratung und Unterstützung Behinderter, von Behinderung bedrohter Menschen, seelisch kranker Menschen oder an Demenz erkrankter Menschen sowie auch deren Angehörige gehören zu dem Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes.
Gutachten und Gesundheitszeugnisse, die Sie bei anderen öffentlichen Stellen benötigen, werden vom amtsärztlichen Dienst erstellt.
Ferner werden die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfungen vorgenommen. Das Gesundheitsamt ist anerkannte Gelbfieberimpfstelle. Darüber hinaus informiert das Gesundheitsamt über alle notwendigen Impfungen, die für den internationalen Reiseverkehr erforderlich sind.
Im Gesundheitsamt werden anonym und kostenlos Aids-Beratungen und HIV-Tests durchgeführt.
Informationen zu aktuellen Situationen finden Sie hier.
Sollten Sie eine konkrete Aufgabe oder einen Ansprechpartner suchen, schauen Sie bitte unter "Was erledige ich wo?" nach.