Abfrage des Landkreises wegen Änderung des Müll-Gebührensystems
Der Bereich Abfallservice des Landkreises Cuxhaven versendet ab Mitte Juni 2025 eine größere Zahl von Anschreiben, in denen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienobjekten gebeten werden, Auskunft über die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner von einzelnen Nutzungseinheiten zu geben.
Zunächst werden die Anschreiben in der Gemeinde Hagen im Bremischen verschickt.
Die Informationen über die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind erforderlich, weil der Landkreis im Jahr 2026 ein Gebührensystem für den Restabfall einführen wird, das die einzelnen Leerungen erfasst und abrechnet. Die Umstellung des Gebührensystems wurde bereits im Jahr 2021 im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises angekündigt und wird nun umgesetzt. Weitere Informationen zur Umstellung des Gebührensystems wird der Landkreis in den kommenden Wochen und Monaten mitteilen.
Um den hohen Arbeitsaufwand in der Umstellung zu bewältigen, erfolgt die Abfrage bereits jetzt. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, in denen die Behälter einzelnen Wohnungen zugeordnet sind, ist diese Information entscheidend. Denn nach der Anzahl der Menschen in einer Wohnung wird ab dem Jahr 2026 auch eine Mindestanzahl von Leerungen berechnet. Wenn in Mehrfamilienhäusern die Abfallbehälter von allen Bewohnerinnen und Bewohnern gleichermaßen genutzt werden und keine spezifische Zuordnung erfolgt, wird keine Abfrage erfolgen. In diesen Fällen genügt für die Abrechnung die Gesamtzahl der Bewohnerinnen und Bewohner des Grundstücks.
Der Landkreis fragt keinerlei Namen von Personen ab. Es geht allein um die Anzahl der auf dem Grundstück bzw. im jeweiligen Objekt gemeldeten Personen. Der dem Anschreiben beigefügte Abfragebogen kann mit der Post zurückgeschickt werden. Es ist außerdem möglich, den Fragebogen online an den Abfallservice des Landkreises zu senden. Dafür gibt es einen QR-Code auf dem Formular. Für Rückfragen ist in jedem Schreiben eine Ansprechperson genannt. Der Landkreis weist darauf hin, dass gemäß den Vorgaben der Abfallsatzungen des Landkreises eine Verpflichtung besteht, die benötigten Auskünfte zu erteilen. Gleichzeitig bedankt sich der Landkreis bei allen Befragten für die Unterstützung.