Lange hat's gedauert - jetzt kann am Deich geradelt und spaziert werden
Der „Verkehrssicherungs- und Genehmigungsvertrag“ wurde von allen Beteiligten am 22. August 2024 im Kreishaus unterzeichnet.
Die Nutzungsvereinbarung für Fußgänger und Radfahrer auf dem Deich wurde von allen Beteiligten Kommunen und Deichverbänden unterzeichnet. Die Vereinbarung regelt, wie Radfahrer und Fußgänger die Wege am, auf und vor dem Deich benutzen dürfen. „An dem gemeinsamen Vertrag wurde lange und genau gefeilt, um die unterschiedlichen Interessenslagen aller zu berücksichtigen und eine Benutzung so zu gestalten, dass sie für alle verträglich ist“, so Kreisrätin Babette Bammann. Sie fügt hinzu: „Denn die Wege auf dem gesetzlichen Deich sind ganz unterschiedlicher Natur und dienen von ihrer Anlage verschiedenen Zwecken; binnendeichs der Deichverteidigungsweg, auf der Deichkrone gegebenenfalls ein Deichkronenweg für Fußgänger und außendeichs der Treibselräumweg. Querwege, wie Deichüberfahrten, dienen der Verbindung von binnen nach außen. Hier treffen in bestimmten Bereichen die Zuständigkeiten von Deichverband, Gemeinde, Landkreis, den Flächennutzern und der Nationalparkverwaltung aufeinander.“
Für die Benutzung durch den öffentlichen Verkehr, also die Öffnung für fuß- und/ oder Zweirad-gebundene Benutzer ist für den Ausgleich der Interessenslagen und vor allem für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht dieser Verkehrssicherungs- und Genehmigungsvertrag zwischen allen Beteiligten geschlossen worden.
Der Deichverband muss der Pflege und Unterhaltung des Deiches weiter nachkommen können. Der Schutzstatus, dort wo Flächen der Nationalparkverwaltung berührt werden, ist zu gewährleisten. Ebenso müssen die Flächennutzer, die teils auch Eigentümer von Deichflächen sind, weiterhin ihre Flächen beweiden bzw. nutzen können. Auf der anderen Seite wollen Anwohnende und Touristen den Deich „erfahren“. Das bedeutet, dass die Gebietskörperschaften, die Gemeinden und der Landkreis Cuxhaven, ihren Einwohnenden den Weg über oder auf dem Deich ermöglichen wollen.
Letztlich wurde die Verantwortlichkeit für die Wege auf dem Deich ermittelt und die sogenannte Verkehrssicherungspflicht wurde geregelt.
Folgende Regelungen wurden getroffen:
- Die Verkehrssicherungspflicht wird von den Gemeinden übernommen.
- Die Gebietskörperschaften informieren über Schilder und Informationstafeln am Beginn der Wege:
- Die Wege werden jeden Monat vom Deichverband gesichtet.
- 4-mal im Jahr werden die Wege im Rahmen einer Deichbegehung von der Zuständigen kontrolliert.
- Während der Sturmflutsaison von Okt. bis März werden die Kontrollen bedarfsweise verdichtet und bei Schäden oder Unpassierbarkeit eines Weges dieser gesperrt.
Alle Beteiligten begrüßen das Zustandekommen dieser Vereinbarung und hoffen auf eine rege Benutzung der lokalen und überregionalen Wege im Sinne eines Deicherlebens.