Weiterer Ausbruch der Gefügelpest in einem Betrieb in der Wurster Nordseeküste
Im Landkreis Cuxhaven wurde in einem Nutzgeflügelbestand mit über 14.000 Puten in der Gemeinde Wurster Nordseeküste am 30.11.2023 die hochpathogene Aviäre Influenza Subtyp H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen.
Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis wird eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. Die Tiere des betroffenen Betriebes sind auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet worden.
Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu vermeiden, sind folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet: In der gesamten Sperrzone (Schutzzone und Überwachungszone) ist die Teilausstallung untersagt. Geflügelhaltende Betriebe haben dem Landkreis Cuxhaven (veterinaeramt@landkreis-cuxhaven.de) unverzüglich jeden Verdacht der Erkrankung auf hochpathogene Aviäre Influenza anzuzeigen. Es gilt das Verbringungsverbot: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen nicht in oder aus einem Bestand verbracht werden.
In der Schutzzone und der Überwachungszone hält das Veterinäramt Cuxhaven als zuständige Behörde die Aufsicht über die geflügelhaltenden Betriebe.
Zur Sperrzone hat der Landkreis Cuxhaven eine interaktive Karte veröffentlicht.
Zudem weist der Landkreis Cuxhaven darauf hin, dass in der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden sollen. Es gibt keine Möglichkeit, den infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten.
Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering oder hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene Aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene Aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Das führt zu hohen Leiden und Schäden bei diesen Tieren.