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27.03.2023

Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Am ersten April beginnt die Leinenpflicht

Zum Schutz des Wildtiernachwuchses müssen Hunde vom kommenden Samstag an wieder auf ihren Freilauf verzichten. Bis zum 15. Juli sind Hundehalterinnen und -halter verpflichtet, ihre vierbeinigen Weggefährten an die Leine zu nehmen. Im Interesse des Tier- und Artenschutzes sollten sie sich unbedingt daran halten.

Große und kleine Vierbeiner und ihre Besitzerinnen und Besitzer müssen sich in den kommenden Wochen wieder auf Einschränkungen einstellen, denn am 01. April beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Das bedeutet: Hunde dürfen bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft ausschließlich an der Leine unterwegs sein. Lediglich Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei und dem Zoll als Diensthunde eingesetzt werden, sind davon ausgenommen.

Im Frühling werden Feld, Wald und Flur zur Kinderstube. Die strikte Anleinpflicht soll wildlebende Tiere in dieser Zeit vor Gefährdungen und Störungen schützen. Mit der Vorschrift soll insbesondere vermieden werden, dass Nester beschädigt oder auch Jungtiere aufgescheucht oder gerissen werden. Doch auch wenn sie nur stöbern, können Hunde eine tödliche Gefahr für die Jungtiere werden, denn vielfach stellen wildlebende Tiere bei einer empfindlichen Störung die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Wichtig für den Tier- und Artenschutz

Jährlich wiederkehrend zeigt sich leider, dass sich nicht alle Hundehalterinnen und -halter an diese Bestimmung halten. Vielfach ist ihnen nicht bewusst, dass auch Hunde, die nicht wildern, freilaufend eine erhebliche Störung der zu schützenden Tierarten darstellen können.

Verstöße gegen das Anleingebot können von den Gemeinden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden. Dass dies möglichst nicht notwendig wird, ist nicht nur im Interesse der Besitzerinnen und Besitzer, sondern vor allem im Interesse des Tier- und Artenschutzes. Der eindringliche Appell, die Leinenpflicht unbedingt zu beachten, ist daher umso wichtiger.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums: www.ml.niedersachsen.de

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven