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21.03.2023

Bald brennen wieder viele Osterfeuer im Cuxland - Was ist zu beachten?

Es ist ein alter Brauch, Ostern mit einem Osterfeuer zu feiern. Auch in vielen Ortschaften des Cuxlandes wird der Winter in jedem Jahr mit diesem symbolischen Feuer verabschiedet. Damit aus diesem Spaß nicht plötzlich Ernst wird, erinnert der Landkreis Cuxhaven an ein paar wichtige Regeln.

Zunächst einmal gilt: das Abbrennen eines Osterfeuers ist eine öffentliche Veranstaltung, die bei der zuständigen Gemeinde zumindest angezeigt werden muss. Mache Gemeinden behalten sich auch eine Genehmigung vor. Es wird empfohlen, sich bei dem Ordnungsamt in der jeweiligen Gemeinde darüber zu informieren, was vor Ort gilt.

Wann und wie dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?

Osterfeuer dürfen in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag vom Einsetzen der Dämmerung bis Mitternacht abgebrannt werden. Als Brennmaterial sind Buschwerk und Baumschnitt erlaubt. Das Feuer darf nicht durch Flüssigbrennstoffe (z. B. Benzin) oder sonstige chemische Mittel entzündet werden und das Verbrennen von Abfällen wie beispielsweise Sperrmüll, behandeltes Holz, Paletten, Reifen, Verpackungen, Kunststoffe und Chemikalien ist verboten. Wer das missachtet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Außerdem kann angeordnet werden, dass die Brandreste und der verunreinigte Boden in einer Entsorgungsanlage entsorgt werden.

Achtung, bevor zu Ostern das Feuer entzündet wird

In allen Formen von Holz- und Geästhaufen - so auch im aufgeschichteten Haufen fürs Osterfeuer - finden Igel, Vögel und andere Tiere ideale Möglichkeiten zum Unterschlupf. Nicht umsonst schreibt das Naturschutzgesetz vor, dass der Haufen am Tag des Abbrennens umgeschichtet werden muss. Am besten ist es natürlich, wenn das Osterfeuer nach Möglichkeit erst am letzten Tag aufgeschichtet wird, denn viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau; Vogelarten wie Zaunkönig und Rotkehlchen brüten gern in solchen Buschhaufen.

Brandschutz ist das A und O

Beim Osterfeuer muss für einen ausreichenden Brandschutz gesorgt werden.  So ist dieses während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen. Die Mindestabstände zu Gehölzen, Wegen und Gebäuden sind zu beachten und bei aufkommendem Wind und zunehmendem Funkenflug ist das Osterfeuer zu löschen.

Am Ende der Veranstaltung müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Danach ist der Feuerplatz auf Glutnester, neues Entflammen und (unterirdische) Schwelbrände zu kontrollieren. Die Brandrückstände (Asche, nichtverbrannte Reste) sind zu entsorgen.

Nähere Auskünfte zu den einzuhaltenden Brandschutzregelungen und zur Eignung der Plätze, auf denen das Feuer entzündet werden erteilen die Ordnungsämter der Gemeinden. Soweit es um abfallrechtliche Fragen geht, steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 04721/66- 1990 oder per E-Mail über abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven