»Mütter des Grundgesetzes« - Workshop zur Ausstellung
Mi - Fr : 10 - 12 Uhr und 15 - 17 Uhr
Sa + So : 15 - 17 Uhr
Für beide Veranstaltungen steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, daher wird um Anmeldung unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen_kranichhaus@landkreis-cuxhaven.de gebeten. Rückfragen zu den Veranstaltungen können an j.kuhnt@landkreis-cuxhaven.de gerichtet werden.
Die Ausstellung wird feierlich durch die ehemalige Generalbundesanwältin Prof. Monika Harms eröffnet. Konzipiert wurde die Ausstellung durch das Helene Weber Kolleg, welches sich parteiübergreifend für mehr Beteiligung von Frauen in der Politik sowie für deren Vernetzung einsetzt. Die Ausstellung ist von Freitag, 25. April, bis einschließlich Samstag, 31. Mai 2025, im Kranichhaus in Otterndorf zu sehen.
Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel sind die vier Mütter des Grundgesetzes, die gemeinsam mit 61 Männern 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik erarbeiteten. Sie setzten gegen heftigen Widerstand die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes in Artikel 3 durch: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Im Zuge der Wiedervereinigung verpflichtet der Staat sich zudem, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau zu fördern“ und auf die „Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken. Tatsächlich leisten jedoch auch heute vor allem Frauen mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen in der sogenannten Rushhour des Lebens deutlich mehr bzw. mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das durchschnittliche Einkommen und die Renten von weiblichen Beschäftigten sind zudem wesentlich geringer, das Armutsrisiko hingegen erhöht.