Strom- und Schifffahrtspolizeiliche Aufgaben
Der Landkreis Cuxhaven nimmt die strom- und schifffahrtspolizeilichen Aufgaben wahr für die Landeswasserstraßen
- Oste
[Hafen Bremervörde bis Oste-Sperrwerk; auf dem Gebiet der Landkreise STD, OHZ und CUX] und - Schifffahrtsweg Elbe-Weser
[Schleuse Otterndorf bis Landesgrenze Niedersachsen/Bremen]
nach den jeweiligen Befahrensverordnungen in Verbindung mit der See- bzw. Binnen-Schifffahrtsstraßenordnung sowie für die
- Medem.
In dieser Funktion überwacht der Landkreis Cuxhaven die Einhaltung der genannten Vorschriften, erteilt ggf. erforderliche strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen nach den genannten Vorschriften und nimmt die Führerscheinprüfungen für die auf der Oste verkehrenden Fähren ab.
Daneben obliegt dem Landkreis die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die genannten Vorschriften.
Links:
- Verordnung über das Befahren der Oste (OsteBefV-ZustErl)
- Verordnung über den Verkehr auf dem Binnenschifffahrtsweg Elbe-Weser
- Verordnung über den Verkehr mit Motorfahrzeugen auf der Medem
Ihre Ansprechpartner/innen beim Landkreis Cuxhaven:
Fax: 04721 66-270001
E-Mail: h.koertge(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 404
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