Gewässerunterhaltung
Man unterscheidet hier nach Gewässern 1. Ordnung die durch den Bund oder das Land zu unterhalten sind, die Gewässer 2. Ordnung für deren Unterhaltung in Niedersachsen per Gesetz gegründete Unterhaltungsverbände zuständig sind und Gewässer 3. Ordnung die durch Wasser- und Bodenverbände zu unterhalten sind, soweit sie in deren Satzungen als Verbandsanlage aufgeführt werden oder die durch eine Gemeinde unterhalten werden, wenn diese für deren Anlage verantwortlich ist und die Gemeinde die Unterhaltungsverpflichtung nicht übertragen hat. Für den Fall, dass weder ein Wasser- und Bodenverband noch eine Gemeinde zuständig sind, ist der Eigentümer zur Unterhaltung verpflichtet. Ist dieser nicht zu ermitteln sind die Anlieger verpflichtet.
Bei der Gewässerunterhaltung ist neben dem freien Wasserabfluss insbesondere der gute ökologische Zustand der Gewässer zu fördern und neben dem Abfluss immer häufiger auch die Wasserrückhaltung.
Alle Gewässerkategorien haben eins gemeinsam, nämlich einen Räumstreifen beidseitig des Gewässers der von baulichen Anlagen freizuhalten ist um eine uneingeschränkte Gewässerunterhaltung möglich zu machen.
Links
Schau- und Unterhaltungsordnung (23.06.2010)
Karte der Unterhaltungsverbände in Niedersachsen
Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven
Fax: 04721 66-270745
E-Mail: s.ilgauds(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 412
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