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Registrierung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern


Voraussetzungen

Am 01.01.2023 trat die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes in Kraft und damit neue Regelungen, wer beruflich Betreuungen führen darf. Künftig müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer ein Registrierungsverfahren durchlaufen.

Die Voraussetzungen für eine Registrierung als beruflicher Betreuer sind gem. § 23 Abs. 1 BtOG:

  • Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • Eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sowie
  • eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gespräches bei der Betreuungsstelle geprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.

Eine berufliche Betreuerin oder ein beruflicher Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf verschiedenen Gebieten erforderlich:

  • Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts, sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge,
  • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems,
  • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen sowie
  • Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Umfang und Inhalt des Sachkundenachweises wurden in der Anlage zur Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) festgelegt. 

Hilfreiche Links:

Zuständige Stammbehörde

Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich künftig bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven ist zuständig, wenn

  • der Geschäftssitz (Betreuungsbüro oder eine Kanzlei) im Landkreis Cuxhaven ist oder errichtet werden soll.
  • es keinen Geschäftssitz gibt, aber der Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven liegt.

Registrierung von neuen Betreuerinnen und Betreuern

Der Registrierungsantrag ist in Textform zu stellen und sollte folgende Unterlagen beinhalten:

  • eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 4 BZRG)
  • Erklärung zum zeitlichen Umfang und der Organisationsstruktur der Tätigkeit
  • Nachweis über die vollständige Sachkunde

Das Führungszeugnis können Sie online beantragen, wenn Ihr Ausweis für diese Funktion freigeschaltet ist.

Alternativ kann es bei den Bürgerämtern beantragt werden. Bitte geben Sie bei der Beantragung direkt die Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven als Empfänger an.

(Hinweis: Sie benötigen kein Anschreiben von uns, da kein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.)

Gerne können Sie uns auch einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben beifügen.

Der Nachweis zum Versicherungsschutz kann nachgereicht werden, wenn wir die Unterlagen und die persönliche Eignung geprüft haben und Sie zur Vorlage auffordern.

Privilegierte Berufsgruppen

Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellenden mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen (§ 7 bs. 6 BtRegV).

Wir empfehlen auch allen Antragstellenden dieser Berufsgruppen, ihr Fachwissen zu ergänzen bzw. aufzufrischen und dafür geeignete Lehrgänge zu besuchen. Gerne beraten wir Sie individuell.

Sachkundelehrgänge

Anbieter von Sachkundelehrgängen müssen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde anerkannt werden. Die Anerkennung gilt bundesweit.

Es gibt verschiedene Anbieter für derartige Lehrgänge. Eine Übersicht finden Sie hier:

Vorher absolvierte Lehrgänge können durch die Stammbehörde anerkannt werden, wenn Inhalt und Umfang im Wesentlichen mit dem Curriculum übereinstimmen.

Sie interessieren sich für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer, sind sich aber unsicher, ob Sie über ausreichende Sachkundekenntisse verfügen?

Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Vergütung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer

Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation. Die Vergütung der beruflichen Betreuerin oder des beruflichen Betreuers richtet sich außerdem nach der

  • Vergütungstabelle A, wenn die Betreuerin/der Betreuer über keine Berufsausbildung verfügt.
  • Vergütungstabelle B, wenn die Betreuerin/der Betreuer über eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt.
  • Vergütungstabelle C, wenn die Betreuerin/der Betreuer über eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung verfügt.

Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz der beruflichen Betreuerin oder des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts stellt auf Antrag der Betreuerin /des Betreuers nach dessen Registrierung fest, nach welcher Vergütungstabelle sich die von diesem zu beanspruchenden Vergütungen richten. Diese Feststellung gilt für das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Vergütung bundesweit. Die Feststellung oder Änderung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück (§ 8 VBVG). Das Ergebnis ist der Stammbehörde mitzuteilen.


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Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an:

Telefon: 04721 59183-11
Fax: 04721 66-270452
E-Mail: betreuungsstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven