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Wildmüllmeldung / illegale Abfallablagerungen

Was ist Wildmüll?

Als Wildmüll werden umgangssprachlich alle Abfälle (dazu zählen auch Gartenabfälle) bezeichnet, die illegal auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft abgelagert werden. Zu den öffentlichen Flächen zählen z.B. Sammelstellen für Altpapier- und Altglascontainer, Straßen, Wege und Plätze mitsamt der zugehörigen Fuß- und Radwege sowie Gräben, Böschungen und Seitenstreifen. Zur freien Landschaft gehören z.B. die Wälder sowie freie Flächen wie Felder und Weiden.
Für die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven, für die Straßenbaulastträger sowie für die Gemeinden und Samtgemeinden ist die Abholung und die Entsorgung der Abfälle eine kostspielige Angelegenheit. Finanziert wird dies über die Abfallgebühren bzw. durch Steuergelder.
Oftmals handelt es sich bei dem Wildmüll um Abfall, der sogar kostenlos entsorgt bzw. abgeholt werden könnte (z.B. Möbel, Elektrogeräte, Pappen, Dosen, Flaschen). Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat.
Die Behörden sind darauf angewiesen, dass Wildmüllablagerungen gemeldet werden, damit der Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Sollten Sie beobachten, wie Abfall illegal entsorgt wird, sind folgende Hinweise wichtig:

  • Wo und wann genau wurde Abfall entsorgt?
  • Was und wie viel wurde entsorgt?
  • Ist ein Foto, Autokennzeichen vom Verursacher o.ä. vorhanden?
  • Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öl) bitte sofort die Polizei informieren!

An wen muss ich mich wenden?

  • Abfälle im Wald oder in der übrigen freien Landschaft
    Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven, nutzen Sie bitte unser Wildmüllformular oder melden Sie sich telefonisch über die: 04721 66 2546 
  • Abfälle auf privaten/gewerblichen Grundstücken, Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de, Telefon 04721 66 1990
  • Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften - bitte wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt bzw. an Ihren Bauhof.