Was muss bei der Zulassung auf Firmen beachtet werden?
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist abschließend geregelt, wer als Halter eines Fahrzeuges in die Fahrzeugregister eingetragen werden darf. Die Zulassung kann danach nur auf natürliche oder juristische Personen, Behörden und Personenvereinigungen erfolgen. Dabei sind die in die Fahrzeugregister einzutragenden Halterdaten im Rahmen des Zulassungsantrages anzugeben und nachzuweisen. Entsprechend §13 FZV ist der Halter für die Aktualität seiner Daten verantwortlich (Stichwort Halterpflichten).
Welche Unterlgen werden benötigt?
Grundsätzlich sind mit allen Zulassungsanträgen einzureichen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein), falls bereits ausgestellt,
- Prüfbericht der letzten bestandenen und noch gültigen Hauptuntersuchung,
- Prüfbericht der letzten bestandenen und noch gültigen Sicherheitsprüfung (oder das Prüfbuch) im Original für Fahrzeuge bei denen die Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
- vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer,
- schriftliche Vollmacht, falls der künftige Fahrzeughalter sich bei der Zulassungsbehörde vertreten lässt (die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen).
Im nachfolgenden PDF sind die im einzelnen erforderlichen Unterlagen aufgeführt, die von einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder Vereinigung dem Zulassungsantrag zum Nachweis der Halterdaten beizufügen sind.
Zusammenfassung benötigter Unterlagen bei der Zulassung auf Firmen
Rechtsgrundlagen
- §6 Abs. 1 FZV
- §13 FZV
Welche Gebühren/ Kosten fallen an?
Die Gebühren/ Kosten richten sich nach Ihrem individuellen Zulassungsanliegen.