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Förderung des kommunalen Sportanlagenbaus

Nach der Richtlinie über die Förderung des kommunalen Sportanlagenbaus im Landkreis Cuxhaven vom 15.07.2020 kann der Neu-, Aus- und Umbau von Sportanlagen in der Trägerschaft von Gemeinden/Samtgemeinden gefördert werden. Dies gilt auch für Maßnahmen der Gemeinden/Samtgemeinden, die auf einer kreiseigenen Sportanlage umgesetzt werden.

Antragsberechtigt sind bis auf die Gemeinde Hagen die kreisangehörigen Gemeinden/Samtgemeinden. Die Förderung der Gemeinde Hagen erfolgt außerhalb dieser Richtlinie.

Die Zuweisungen des Landkreises Cuxhaven betragen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich bis zu 40 v. H. der als förderfähig anerkannten Kosten. Die Gesamtförderung in Höhe von 500.000,00 € kann von jeder Kommune nur einmal in Anspruch genommen werden, wobei die Aufteilung auf mehrere Maßnahmen und verschiedene Haushaltsjahre möglich ist.

Die Anträge der Gemeinden/Samtgemeinden sind bis zum 31.03. eines Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr einzureichen. Den Anträgen sind die notwendigen Bauzeichnungen, Lagepläne, ausführliche Erläuterungen, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne beizufügen, sofern die Maßnahme nicht auf einer kreiseigenen Sportanlage erfolgen soll und die Unterlagen nicht bereits beim Landkreis Cuxhaven vorliegen.

Über vorliegende Förderanträge entscheidet der Kreisausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Mit der Maßnahme darf nicht vor der Bewilligung der Zuweisung begonnen werden. Soll jedoch nach der Antragstellung, aber vor Bewilligung der Zuweisung begonnen werden, muss eine schriftliche Zustimmung des Landkreises Cuxhaven zum vorzeitigen Bau- oder Maßnahmenbeginn eingeholt werden.

Richtlinie über die Förderung des kommunalen Sportanlagenbaus im Landkreis Cuxhaven (ab 01.01.2022)

Richtlinie über die Förderung des kommunalen Sportanlagenbaus im Landkreis Cuxhaven (bis 31.12.2021)

Verwendungsnachweis Kommune