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Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
[Nr.99036008070002 ]

- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • noch gesiegelte Kennzeichen
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)

Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten müssen auf dem kürzesten Weg vorgenommen werden.


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Leistungsbeschreibung

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". 
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. 
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige Kennzeichenschilder
  • formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis  bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Formulare

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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