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Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
[Nr.99102125058000 ]
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens müssen Sie formlos schriftlich stellen.
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Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammen. Schicken Sie den unterschriebenen, formlosen Antrag per Post an
- das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
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Nach Eingang des Antrags prüft das BZSt zunächst, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verständigungsverfahrens erfüllt sind. Wenn
- Ihr Antrag zulässig und begründet ist und
- in Deutschland nicht gelöst werden kann,
- Als Antragsteller sind Sie selbst nicht an dem Verfahren beteiligt. Sie bekommen aber regelmäßig Informationen über den Stand und Fortgang des Verfahrens.
- Sobald eine Verständigungslösung zwischen Deutschland und dem anderen beteiligten Staat vorliegt, bekommen Sie per Post eine Mitteilung darüber.
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Die Verständigungslösung wird verbindlich und umgesetzt, wenn Sie ihr
- schriftlich zustimmen,
- auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und
- laufende Rechtsmittel zurücknehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
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Finanzgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 22.05.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)