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Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
[Nr.99102125058000 ]

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens müssen Sie formlos schriftlich stellen.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammen. Schicken Sie den unterschriebenen, formlosen Antrag per Post an
    • das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Nach Eingang des Antrags prüft das BZSt zunächst, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verständigungsverfahrens erfüllt sind. Wenn 
    • Ihr Antrag zulässig und begründet ist und
    • in Deutschland nicht gelöst werden kann,
    wird der zwischenstaatliche Teil des Verständigungsverfahren eingeleitet.
  • Als Antragsteller sind Sie selbst nicht an dem Verfahren beteiligt. Sie bekommen aber regelmäßig Informationen über den Stand und Fortgang des Verfahrens.
  • Sobald eine Verständigungslösung zwischen Deutschland und dem anderen beteiligten Staat vorliegt, bekommen Sie per Post eine Mitteilung darüber.
  • Die Verständigungslösung wird verbindlich und umgesetzt, wenn Sie ihr
    • schriftlich zustimmen,
    • auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten und
    • laufende Rechtsmittel zurücknehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage
     

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.05.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)