Hausschlachtung
[Nr.99110035058000 ]
Zuständigkeiten der amtlichen Tierärzte/-innen
bei Hausschlachtungen und Wildschwein-Trichinenprobeentnahmen (mit Ausnahme der direkt durch beauftragte Jäger entnommenen Trichinenproben)
Gemeinde Beverstedt
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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alle Ortschaften |
Christian Vogel Tierarzt |
Telefon 04721-66 2321 |
Stadt Cuxhaven
Stadtteil | Zuständig | Vertretung |
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mit allen Stadtteilen |
Anja Holz
Tierärztin Telefon 0152/04046507 |
Telefon 04721-66 2321 oder 04721-66 2132 |
Stadt Geestland
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
---|---|---|
alle Ortschaften |
Jörg Wilke
Tierarzt |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Gemeinde Hagen im Bremischen
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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Bramstedtermoor Dorfhagen Driftsethe Hagen Heine Hoope Kassebruch Lehnstedt Offenwarden Rechtebe Rechtenfleth Sandstedt Uthlede Wersabe Wulsbüttel Wurthfleth |
Dr. Gerrit Neugebauer Tierarzt Telefon 04296/222 |
Telefon 04721-66 2321 oder 04721-66 2132 |
Bramstedt Bramstedt-Lohe Harrendorf Wittstedt |
Dr. Gerrit Neugebauer Tierarzt Telefon 04296/222 |
Christian Vogel Tierarzt |
Samtgemeinde Hemmoor
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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alle Ortschaften |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Veterinäramt Telefon 04721-66 2132 |
Samtgemeinde Börde Lamstedt
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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Armstorf Hollseth Lamstedt Mittelstenahe Stinstedt |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Veterinäramt Telefon 04721-66 2132 |
Samtgemeinde Land Hadeln
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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Belum-Kehdingbruch |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Veterinäramt |
Gemeinde Loxstedt
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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Bexhövede |
Veterinäramt |
Christian Vogel Tierarzt |
Büttel Dedesdorf Eidewarden Fleeste Hahnenknoop Hetthorn Holte Lanhausen Maihausen Neuenlande Overwarfe Schwegen Stotel Ueterlande Wiemsdorf |
Veterinäramt |
Dr. Gerrit Neugebauer Tierarzt Telefon 04296/222 |
Gemeinde Schiffdorf
Ortschaft | Zuständig | Vertretung |
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Altluneberg Geestenseth Wehdel Sellstedt |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Christian Vogel Tierarzt |
Bramel Laven Schiffdorf Spaden Wehden |
Jörg Wilke
Tierarzt |
Dr. Sonja Herrmann Tierärztin Telefon 04756/8280 oder 0170/2361079 |
Gemeinde Wurster Nordseeküste
Ortschaften | Zuständig | Vertretung |
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Cappel Cappel-Neufeld Midlum Nordholz Spieka Spieka-Neufeld Wanhöden |
Dr. Alexandra Schranner Tierärztin |
Telefon 04721-66 2321 oder 04721-66 2132 |
Dorum-Neufeld Misselwarden Mulsum Padingbüttel Wremen |
Dr. Alexandra Schranner Tierärztin |
Jörg Wilke
Tierarzt |
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Haustiere oder Huftiere selbst zuhause schlachten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden. Unter Hausschlachtung wird die Schlachtung der Tiere außerhalb eines gewerblichen Schlachthofes verstanden. Die Fleischgewinnung für andere Personen ist eine gewerbliche Tätigkeit und darf nur unter Einhaltung der Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts erfolgen. Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit ihrer Arbeit.
Der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen unterliegen
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Gehegewild
- Ziegen und andere Paarhufer,
- Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Verfahrensablauf
- Sie melden die zur Schlachtung vorgesehenen Tiere zur Schlachtungsuntersuchung an. Diese erfolgt durch einen amtlichen Tierarzt, der das gesunde Tier zur Schlachtung frei gibt.
- Im Anschluss dürfen Sie bei vorhandener Kenntnis die Hausschlachtung durchführen, oder durch einen Dienstleister durchführen lassen.
- Nach der Tötung des Tieres schaut sich der amtliche Tierarzt das gewonnene Fleisch und dessen Organe an.
- Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird das Fleisch zur Weiterverarbeitung frei gegeben.
- Bei Schweinen und Pferden erfolgt im Anschluss auch noch die Trichinenuntersuchen (Fadenwürmer). Erst wenn das Ergebnis dieser Untersuchung vorliegt, kann Fleisch von Tieren dieser Tierarten zur Weiterverarbeitung frei gegeben werden.
Voraussetzungen
- Die Verwendung aus dem aus der Hausschlachtung gewonnen Fleisch ist nur für den eigenen Haushalt des Tierbesitzers erlaubt.
- Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um das Leid bzw. die Schmerzen des zu schlachtenden Tieres so gering wie möglich zu halten
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:
- Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
- Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
- Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ergibt sich aus Nr. VI.3.3.2 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen, die ggf. einzuhalten sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt
Rechtsgrundlage
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz