Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Fahrerlaubnis: Ersatz
[Nr.99023001036000 ]

Ersatzführerschein


SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist (z. B. unleserlich oder defekt)

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Benötigte Unterlagen:

bei Verlust:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache) Gebühr 30,70€

bei Diebstahl:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt)

bei Unbrauchbarkeit:

  • biometrisches Passfoto
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 33,70€
  • defekter Führerschein

Wichtig:

Der Antrag auf Ersatzführerschein kann auch im Ordnungsamt der Wohnortgemeinde im Landkreis Cuxhaven mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven gestellt werden.

Betroffene aus dem Stadtgebiet Cuxhaven wenden sich bitte auch weiterhin an die Führerscheinstelle des Landkreises Cuxhaven.

Ansprechpartner/in

Telefon: 04721 66-2065
Fax: 04721 66-270148
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
Nachricht schreiben
Adresse exportieren




Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Voraussetzungen:

  • ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
  • Besitz einer Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

sowie 

  • bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
  • bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.