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Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
[Nr.99108049012001 ]

Umstellung auf den europäischen Kartenführerschein

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Alle Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b) werden ersetzt.

Beim Umtausch des alten Führerscheines auf den Kartenführerschein werden die Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Hierbei bleiben natürlich alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen erhalten. Eine wesentliche Änderung ist die Befristung des Führerscheines auf 15 Jahre. Gemeint ist damit lediglich die Befristung des Führerscheindokumentes, nicht der Fahrerlaubnis selbst.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr
Umtausch bis zum
vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a. Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033

Benötigte Unterlagen

  • Führerschein
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • ein biometrisches Passfoto
  • Gebühr: 30,40 Euro
  • Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde, sofern dieser nicht vom Landkreis Cuxhaven ausgestellt wurde. Diese muss durch den Fahrerlaubnisinhaber bei der ausstellenden Behörde selbst angefordert werden und ist in der Regel kostenfrei.

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner/in


Telefon: 04721 66-2066
Fax: 04721 66-270588
E-Mail: m.ammermann(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 5
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Telefon: 04721 66-2068
Fax: 04721 66-270626
E-Mail: d.schnautz(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 4
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