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Beratung zur Vorsorge

Was kann ich vorsorgend tun?

Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im Alter kann jeder in die Situation geraten, nicht mehr selbst für sich entscheiden zu können. Durch das Selbstbestimmungsrecht können Angehörige nicht automatisch alle rechtsverbindlichen Entscheidungen für die betroffene Person treffen.

Es gibt mehrere Vorsorgemöglichkeiten:

Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

  • Mit der Vollmacht kann die bevollmächtigte Person den Betroffenen rechtswirksam vertreten.
  • Die zu bevollmächtigende Person sollte unbedingt eine Person Ihres Vertrauens sein.
  • Eine Kontrolle der Vollmacht und der Vollmachtausübung durch das Amtsgericht findet nicht statt.

Betreuungsverfügung (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

  • Diese Verfügung empfiehlt sich, wenn man bestimmen möchte, wer im Betreuungsfall die rechtliche Betreuung führen soll.
  • Es kann in dieser Verfügung im Vorfeld festgelegt werden, wie das eigene Leben von einem durch das Amtsgericht bestellten Betreuer oder einer Betreuerin gestaltet werden soll.

Patientenverfügung (Ärztekammer Niedersachsen)

  • Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann man für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Durch die Urkundspersonen der Betreuungsstelle werden Unterschriften oder Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gemäß § 7 BtOG beglaubigt. Mit der Beglaubigungsmöglichkeit durch die Betreuungsstelle soll die Akzeptanz von vorsorgenden Verfügungen gestärkt werden.

Aufgaben der Notare und Notarinnen bleiben davon unberührt.

Hilfe bei der Formulierung und inhaltliche Abfassung der vorsorgenden Dokumente ist nicht unsere Aufgabe.

Zur Beglaubigung Ihres Dokumentes bringen Sie bitte mit:

  • Ihr nicht unterschriebenes Originaldokument (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • 10,00 € in bar (Verwaltungsgebühr)

Wir bitten um Terminvereinbarung!

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Telefon: 04721 59183-11
Fax: 04721 66-270452
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven

03.09.2024