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Abfallarten

Abfall ABC

Auf dieser Seite finden Sie unser Abfall ABC mit Informationen über die Entsorgung von Abfällen aller Art. Der Abfall, den Sie entsorgen wollen, ist nicht dabei? Dann sprechen Sie unsere Abfallberatung an:

abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de

oder telefonisch unter: 04721 66-1990


Boden- und Bauabfälle

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Mindesteinbaumengen_nach_§20_EBV

Die Ersatzbaustoffverordnung fordert in §20 für ausgewählte mineralische Ersatzbaustoffe Mindesteinbaumengen. Es folgt eine Übersicht über die Anforderungen an die Mindesteinbaumengen von Ersatzbaustoffen:

Gemische: Sind diese mineralischen Ersatzbaustoffe Teil eines Gemisches, ist für jeden mineralischen Ersatzbaustoff die jeweilige Mindesteinbaumenge einzuhalten.

Die festgelegten Mindesteinbaumengen gelten nicht für Instandsetzungs- oder Ergänzungsmaßnahmen an technischen Bauwerken, wenn der jeweilige Ersatzbaustoff am Einbauort bereits verwendet wurde.

Anzeige nach §22 EBV Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Gemäß §22 der Ersatzbaustoffverordnung unterliegen die Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen einer Anzeigepflicht. 

Bei der Anzeigepflicht wird grundsätzlich zwischen der Nutzung außerhalb und innerhalb von Wasserschutzgebieten unterschieden:

Außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten hat der Verwender für ausgewählte Ersatzbaustoffe bez. deren Gemische einen Einbau ab einem Gesamtvolumen von 250m³ der Unteren Abfallbehörde anzuzeigen.

Innerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist der Einbau aller mineralischen Ersatzbaustoffe mit Außnahme von: BM-0, BG-0, SKG und GS-0, unabhängig von seiner Einbaumenge anzeigepflichtig.

Hinweis: Werden die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, sowie die Vorgaben zu den Mindesteinbaumengen nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten, muss keine Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes mehr beantragt werden.

Es folgt eine Übersicht zu Anzeigepflichten aller Ersatzbaustoffe und Materialklassen:

Besteht eine Anzeigepflicht, hat der Verwender des mineralischen Ersatzbaustoffes den Einabu vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme der zuständigen Behörde elektronisch oder schriftlich in Form einer Voranzeige mitzuteilen.

Eine Anzeige ist ganz einfach über dieses Formular möglich.

Für Baumaßnahmen, die einer Voranzeige unterliegen, sind zwei Wochen nach deren Abschluss anhand der zusammengefassten Lieferscheine die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe als Abschlussanzeige an die Untere Abfallbehörde zu übermitteln. Die Abschlussanzeige lässt sich über das selbe o.g. Formular erstellen. 

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Bioabfall

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Bioabfall.

Bioabfall ist aller in der Küche anfallender organischer Abfall. Auch organische Gartenabfälle (Grünabfälle) können über die Biotonne entsorgt werden. Der Bioabfall aus dem Landkreis Cuxhaven wird im Kompostwerk der Firma Grube Land- und Umwelttechnik in Hagen, OT Sandstedt, kompostiert und auf landwirtschaftlichen Flächen verwertet. Entscheidend dafür ist eine gute Qualität der eingesammelten Bioabfälle ohne Störstoffe.

Behältergrößen
Die Behälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l werden von der Entsorgungsfirma gestellt. Die Behälter dürfen nicht mehr als 75 kg wiegen. Das Bereitstellen von Bioabfall in Säcken ist nicht erlaubt.

Abfuhrrhythmus
Der Bioabfall wird im Landkreis Cuxhaven 14-täglich abgeholt. Die Abfalltermine erhalten Sie hier.

Gebühren
Um Informationen über die Gebühren der verschiedenen Tonnengrößen zu erhalten klicken Sie einfach hier.

Wichtig!
Sollten sich Störstoffe in der Biotonne befinden, wird diese nicht geleert. Was in die Biotonne darf und was nicht entnehmen Sie bitte der Liste weiter unten.

Tipps zum richtigen Befüllen

  • Vor dem Befüllen ist es sinnvoll, den Boden mit zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Dieses bindet überschüssige Feuchtigkeit und vermindert Anhaftungen.
  • Befüllen Sie die Biotonne locker! Beim Einfüllen der Bioabfälle darf weder gepresst noch gestopft werden. Die Verdichtung des Materials begünstigt Fäulnisprozesse, die zu unangenehmen Gerüchen führen.
  • Mischen Sie trockene und feuchte Bioabfälle: Dadurch beugen Sie Fäulnis und der Entwicklung von Maden vor. Feuchte Abfälle können auch in Papier eingewickelt werden.

Was gehört in die Biotonne!
Verdorbene Lebensmittel, gekochte Speisereste, Wurst- und Käsereste (inkl. Naturrinde), Eierschalen, Milchprodukte, Obst- und Gemüsereste (inkl. Kerne und Schalen, auch chemisch behandelte), Süd- und Zitrusfrüchte, Nussschalen, Brot- und Backwarenreste, Kaffee- und Teesatz (inkl. Papierfilter, ohne Kunststoffanteile, Metallklammern), Küchen-, Zeitungspapier (kleine Mengen)

Aus dem Garten (beispielhaft):
Ast-, Strauch-, Hecken- und Rasenschnitt, Blätter (Laub- und Nadelholz), Fallobst, Blumen- und Pflanzenreste (inkl. Wurzeln), Moos, Unkraut bzw. Wildkraut, Blumensträuße (ohne Bindedraht oder Gummibänder), Topfblumen (ohne Topf), Blumenerde (ohne Fremdstoffe), Heu und Stroh, organisches Kleintierstreu von Pflanzenfressern, unbehandeltes Holz (jeweils kleine Mengen), Federn und Haare

Was gehört nicht in die Biotonne!
Plastiktüten, Folien, Verpackungen (auch biologisch abbaubare), (egal ob mit oder ohne Inhalt), Verbundstoffe, beschichtete Papiere, (z. B. Tetrapack, Hochglanzpapier), Einweggeschirr und -besteck, Korken, Kaffeekapseln, Rohe Fleisch- und Fischreste, Knochen, und Gräten (da diese bei der Verwesung giftige Gase freisetzen können), Speiseöle und -fette (größere Mengen), Grillkohle, Asche, Zigaretten, (Straßen-)Kehricht, Fäkalien von Mensch und Tier, Kleintierstreu von Fleischfressern, Windeln, sonstige Hygieneartikel, Tierkadaver, Schlachtabfälle, Blumentöpfe, Keramik, Scherben, behandeltes Holz, Glas, Metalle, Gummi, Textilien, Leder, Bau- und Renovierungsabfälle, Medikamente, schadstoffhaltige Abfälle, sonstiger Restmüll


Elektro- und Elektronikaltgeräte

Geräte, die mit Hilfe von Strom aus dem Netz, aus Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden, fallen unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes. Die Entsorgung haushaltsüblicher Mengen ist kostenlos.

Keine Elektroaltgeräte im Sinne des Gesetzes sind Gegenstände mit eingebauten elektrischen und elektronischen Komponenten, deren Hauptzweck nicht im Betrieb als elektrisches Gerät gesehen werden kann. Dabei handelt es sich z.B. um Möbel und Bekleidung mit elektrischen Zusatzfunktionen. Diese Komponenten sollten aber vor der für sie typischen Entsorgung ausgebaut werden, soweit dies zumutbar ist.

Sie können Elektroaltgeräte selbst anliefern.
Die ständigen Annahmestellen(siehe Standorte) nehmen Elektroaltgeräte der Gruppen 1 bis 6 an (siehe unten). Möchten Sie mehr als eine haushaltsübliche Menge anliefern, sprechen Sie sich bitte mit der Annahmestelle wegen der Lagerkapazität ab.

Elektrokleingeräte können im Landkreis unkompliziert und ortsnah durch Einwurf in spezielle Depotcontainer entsorgt werden. Hier finden Sie die verschiedenen Standorte der Container.

Beachten Sie folgende Hinweise, die für alle Abgabemöglichkeiten gelten:

  • Die Elektroaltgeräte müssen entleert sein. Das gilt insbesondere für Fritteusen.
  • Leuchten: Das Leuchtmittel (Lampe) muss entfernt sein.
  • Batterien und Akkumulatoren müssen entnommen sein.

Die Standorte zu den Elektroschrott Containern finden Sie hier.



Gruppen 1-6

1, Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Klimaanlagen, Ölradiatoren),
2, Bildschirmgeräte (z.B. Fernseher, Monitore und Geräte, die Bildschirme oder Displays mit einer Oberfläche von mehr als 10 * 10 cm² enthalten
3, Lampen (z.B. Energiesparlampen, LED-Lampen, Neonröhren)
4, Großgeräte mit einer äußeren Abmessung über 50 cm Länge (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler)

4a, Geräte, die Asbest enthalten (Nachtspeicheröfen, Toaster, Haartrockner, und Bügeleisen, die vor 1993 in Verkehr gebracht wurden)
5, Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (z.B. Bügeleisen, Uhren) 
6, Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte bei denen keine äußere Abmessung  mehr als 50 cm beträgt(z.B. Mobiltelefone)

Glas

Altglascontainer werden für die Sammlung von Verpackungen aus Glas für Lebensmittel (Flaschen und Konservengläser) sowie pharmazeutische und kosmetische Glasbehälter (Medizinfläschchen und Cremetiegel) bereitgestellt. Das gesammelte Altglas wird in Scherbenaufbereitungsanlagen und Glashütten zu neuem Behälterglas verwertet.             

Bitte nur Behälter- oder Hohlglas einwerfen! Trennen Sie beim Einwurf nach den Glasfarben, die auf den Containern angegeben sind. Im Landkreis Cuxhaven wird Weißglas und Buntglas getrennt gesammelt. Zum Buntglas, das zu grünem Glas weiterverarbeitet wird, können grüne, aber auch braune, blaue, rote sowie alle nur leicht gefärbten Gläser eingeworfen werden. Verschlüsse und Aufkleber müssen nicht entfernt und die Gläser nicht ausgewaschen werden.

Warum darf nur Hohl- und Behälterglas eingeworfen werden?
Je nach Einsatzzweck haben Gläser eine unterschiedliche Zusammensetzung und Schmelztemperatur. Für die Produktion von Behälterglas wird eine relativ niedrige Schmelztemperatur benötigt. Zusätzlich werden beim Einsatz von 1.000 kg Scherben im Durchschnitt 300 kg CO2 weniger emittiert als beim Einsatz der mineralischen Rohstoffe. Bei Weißglas beträgt der Scherbenanteil 60%, bei Grünglas sogar 90%.

Wo sind die Altglascontainer zufinden?

Für die Standorte der Altglascontainer klicken Sie bitte hier.

Flachglas
Flachglas wie z.B. altes Fensterglas können Sie an verschiedenen Entsorgungsanlagen im Landkreis Cuxhaven entsorgen. Die Standorte der Entsorgungsanlagen im Landkreis finden Sie hier.

Grünabfälle

Kompostierungsanlagen und Grünabfallannahmestellen
Sie können Ihre Grünabfälle selbst gegen Entgelt anliefern: Die Standorte und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Kompostieren im eigenen Garten
Grünabfälle, die auf Ihrem Grundstück anfallen, können Sie dort selbst kompostieren. Das ist die preiswerteste und umweltverträglichste Methode zur Verwertung der Grünabfälle.

Das Kompostieren von Garten- und Grünabfällen geht in der Regel wie von selbst vonstatten. Meist reicht einmaliges Umsetzen und Sieben aus. Die äußere Form - offene Miete, Kompostlege oder geschlossener Kompostbehälter - des Komposthaufens ist nicht entscheidend.

Kompostieren von Bioabfällen
Bitte beachten Sie, dass für die Kompostierung von Eiweiß und gekochten Speiseabfällen folgende Arbeitsschritte zusätzlich notwendig werden:

  • Bioabfälle müssen immer unmittelbar nach dem Aufbringen mit älterem Kompost oder Bio- und Grünabfällen vermischt oder zumindest abgedeckt werden, damit Wildtiere die Abfälle unattraktiv finden.
  • Bioabfallkompost darf nicht zu feucht werden. Gegebenenfalls müssen Abfälle, wenn sie in großen Mengen aufgebracht werden sollen, vorgetrocknet werden.
  • Der Bioabfallkompost muss häufiger umgesetzt werden, damit Nagetiere sich nicht einnisten.
  • Bioabfallkompost enthält mehr Nährstoffe und mehr Salz. Das verträgt beim Ausbringen nicht jede Pflanze. Der Kompost muss daher vorsichtiger dosiert werden.
  • Die Abfallwirtschaft empfiehlt geschlossene Kompostbehälter.

Papier

Im Landkreis Cuxhaven wird Altpapier in blauen Tonnen 4-wöchentlich gesammelt. Das von den Firmen Karl Meyer Entsorgungsservice GmbH und Karl Nehlsen GmbH gesammelte Altpapier wird in Papierfabriken zu Recycling-papier verarbeitet. Bitte entnehmen Sie die Termine der Sammlung dem Abfallkalender, den Abfallkalender finden Sie hier.

Bestellung von Altpapiertonnen
Die Altpapierabfuhr sowie die Gestellung der Blauen Tonnen erfolgt kostenlos. Bei regelmäßig erhöhtem Bedarf kann auch eine zweite Tonne geordert werden. Die Bestellung einer blauen Tonne können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen. Die passende Telefonnummer zu Ihrer Gemeinde finden Sie hier.

Altpapiersammelcontainer finden Sie hier.

Beigestellte Bündel
Legen Sie beigestellte Bündel und Kartonagen nicht auf die Tonne und nicht zwischen zwei Tonnen.
Bündel und Kartonagen dürfen nur so groß sein, dass der Fahrer diese in die blaue Tonne einlegen kann.
Neben der Tonne bereitgestelltes Altpapier darf nicht nass sein. Stellen Sie Altpapier-Bündel und Kartonagen nur bei trockener Witterung bereit.

Bereitstellung der Tonnen 
Stellen Sie die Tonnen einzeln oder wenn möglich paarweise nach Maßgabe der Entsorgungsfirma mit der Vorderseite zur Straße. Zwischen den Behältern und der Straße dürfen keine Hindernisse (Fahrzeuge, Bäume etc.) stehen. Der Deckel muss immer geschlossen sein, da sonst die Tonne eventuell nicht geleert werden kann.

Restmüll

Unter Restmüll werden Abfälle zusammengefasst, die nicht durch getrennte Sammlung erfasst werden können. Die Aufgabe des Einsammelns von Restmüll und Sperrmüll im Landkreis Cuxhaven wurde nach Ausschreibung an die Firmen Karl Meyer Entsorgungsservice GmbH und Karl Nehlsen GmbH & Co. KG vergeben. Der Restmüll aus dem Landkreis Cuxhaven wird im Müllheizkraftwerk Bremerhaven verbrannt.

Gebührenbescheid
Die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen privaten Haushalte und Gewerbetreibenden erhalten von den Gemeinden einen Gebührenbescheid. Auch Gewerbebetriebe sind verpflichtet, einen Behälter für den anfallenden Restmüll vorzuhalten. Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Größe der Restmülltonne und dem Abfuhrrhythmus. Die Gebühren finden Sie hier.

Plaketten
Die Plakette auf Ihrer Mülltonne dient den Fahrer als Erkennungszeichen, welche Tonne welchen Abfuhrrhythmus besitzt. Sie wird von der zuständigen Gemeinde zusammen mit dem Gebührenbescheid versendet. Ist die Plakette verloren gegangen oder hat sich später vom Deckel gelöst, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Gemeinde. Ohne eine Plakette erfolgt keine Abfuhr.

Restabfallbehälter
Die Behälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l werden von der Entsorgungsfirma gestellt. Der Restmüll wird im Landkreis Cuxhaven 14-täglich (Grüne Plakette) oder 4-wöchentlich (Lila Plakette) abgeholt. Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender hier. Die Behälter dürfen nicht mehr als 75 kg wiegen.

Fehlbefüllte Restmülltonnen
Bei einer Fehlbefüllung erfolgt keine Abfuhr! Bauschutt ist z.B. kein Restmüll.

Abfuhrrhythmus
Alle Behältergrößen werden je nach Plakette 14-täglich oder vier-wöchentlich geleert. Müllbehälter mit vier-wöchentlicher Abfuhr werden nur geleert, wenn die Bereitstellung zum Leerungsdatum passt. Die vier-wöchentliche Abfuhr ist im Kalender mit einem "R4" gekennzeichnet.

Beistellsäcke
Bei gelegentlich höherem Abfallaufkommen können zugelassene Abfallsäcke („Beistellsack“, 60 Liter-Sack) erworben und zu den Terminen der Abfuhr bereitgestellt werden. Die Säcke dürfen nicht mehr als 25 kg wiegen, müssen mit Draht oder Band fest verschlossen sein und oben angefasst werden können

Bitte beachten Sie:

  • Stellen Sie den Restmüllbehälter rechtzeitig an die Straße. Die Abfuhr beginnt um 6:00 Uhr.
  • Der Behälter ist so bereitzustellen, dass der Abfuhrwagen ohne Zeitverlust und andere Schwierigkeiten laden und abtransportieren kann.
  • Bitte beachten Sie beim Parken in engen Straßen und in Kurven, dass Müllfahrzeuge auf dem Fahrdamm ausreichend Platz zum Überholen benötigen. Bürgersteige werden nicht befahren.
  • Der Behälter darf höchstens 75kg, Beistellsäcke höchstens 25kg wiegen.
  • Das Pressen der Abfälle im Behälter, z.B. durch Einstampfen oder Einschlämmen, ist nicht erlaubt.
  • Der Abfallbehälter muss so befüllt sein, dass sein Deckel noch schließt. Ein Beistellsack muss oben am Verschluss angehoben werden können.
  • Der bereitgestellte Abfallbehälter darf Fahrzeuge oder Fußgänger nicht behindern.
  • Nach der Entleerung sind der Behälter und etwaige Abfallreste von der Straße zu entfernen.
  • Die Restmülltonne sollte auf dem Grundstück schattig und frostfrei stehen.
  • In bestimmten Fällen kann der Landkreis den Aufstellplatz des Behälters anordnen.
  • Ist der Behälter beschädigt oder sogar verschwunden, weil er zum Beispiel in das Müllfahrzeug gerutscht ist, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

Im Winter kann es zu witterungsbedingtem Ausfall der Abfuhr kommen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die schweren Müllfahrzeuge noch schlechter als andere Lkw mit vereisten Straßen zurechtkommen und auch für die Müllwerker die Unfallgefahr erheblich ansteigt. Zunächst wird versucht, ausgefallene Termine nachzuholen, bei länger anhaltender Glätte ist das aber nicht immer möglich. Informationen über Ausfälle, Ersatztermine und eventuelle Überbrückungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Containern werden über die Presse, die Internetseite und die Abfall-App des Landkreises bekannt gegeben

Schadstoffe (gefährliche Abfälle)

Gefährliche Abfälle (Schadstoffe) enthalten Stoffe, die erhebliche Nachteile für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen haben oder die Umwelt allgemein belasten. Aufgrund der möglichen Gefährdung durch diese Abfälle, müssen diese getrennt gesammelt werden. Viele im Haushalt vorkommende gefährliche Abfälle sind gekennzeichnet.

Folgende Symbole weisen auf einen gefährlichen Abfall und dessen schädliche Wirkung hin:


Beispiele für gefährliche Abfälle sind z.B.:

Altöl, Asbesthaltige Abfälle, Holzschutzmittel oder Medikamente

Falls Sie zu diesen oder anderen Abfallfraktionen Fragen haben, können Sie sich über unser Abfall ABC informieren. Sollten Sie dort die gewünschte Information nicht finden, helfen Ihnen unsere Abfallberater gerne weiter.

Geeignete Abgabemöglichkeiten für Ihre gefährlichen Abfälle finden Sie unter Standorte, dort finden Sie auch die Termine und Orte der mobilen Schadstoffsammlung.

 

Hinweis für Gewerbetreibende:

Gewerbetreibende, bei denen mehr als 2 Mg pro Jahr gefährliche Abfälle zur Beseitigung anfallen, müssen sich bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS)anmelden.

Gewerbetreibende, bei denen weniger als 2 Mg pro Jahr gefährliche Abfälle anfallen, können diese gebührenpflichtig in haushaltsüblichen Mengen bei der Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel anliefern.

Sperrmüll

Sperrmüll sind solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Restmülltonne passen. Darunter fallen Haushaltsgeräte und Mobiliar, Gartenmöbel und Gartengeräte, die mit Haus und Garten nicht fest verbunden sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie Gegenstände, die für das Müllfahrzeug zu sperrig (größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m) oder die schwerer als 75 kg sind, selbst anliefern müssen.

Elektro- und Elektronikaltgeräte im Sinne des Elektroaltgerätegesetzes fallen auch unter die Regelungen der Sperrmüllabfuhr.

Liste der Gegenstände, die zum Sperrmüll gehören

Aquarium

Bettgestell
Bügelbrett

Couch

Fahrrad

G
artengerät
Garten- und Balkonmöbel
Gasherd
Grillgerät

Kinderroller
Kin
dersitz (Auto und Fahrrad)
Kinderspielzeug (zu groß für die Restmülltonne)
Kinderwagen
Kleintierkäfig (haushaltsüblich)

L
attenrost
Leiter
Linoleumboden (gerollt oder gebündelt)

Matratze

Nähmaschine

Polstermöbel

Rasenmäher (frei von Betriebsmitteln)
Rollo (innen)

Sandkasten (z.B. Modell aus dem Baumarkt) 
Schlitten
Schrank
Sessel
Ski
Stehlampe
Stuhl

Teppich (gerollt)
Teppichboden (gerollt oder gebündelt)
Tisch
Tischtennisplatte

Wäschekorb
Wäscheständer

Z
elt

Liste der Elektro- und Elektronikaltgeräte

Haushaltsgroßgeräte (ohne Kühlgeräte)

Waschmaschinen
Wäschetrockner
Geschirrspüler
Herde und Backöfen
Elektrische Kochplatten
Elektrische Heizplatten
Mikrowellengeräte
Sonstige Großgeräte zum Kochen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln
Elektrische Heizgeräte
Elektrische Heizkörper
Sonstige Geräte zum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln
Elektrische Ventilatoren

automatische Ausgabegeräte

Heißgetränkeautomaten
Automaten für heiße oder kalte Flaschen oder Dosen
Automaten für feste Produkte
Geldautomaten
Jegliche Geräte zur automatischen Abgabe von Produkten

Kühlgeräte

Große Kühlgeräte
Kühlschränke
Gefriergeräte
Sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebensmitteln
Sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Zentrale Datenverarbeitung:
Großrechner
Minicomputer
Drucker
PC-Bereich:
PCs (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm und Tastatur)
Laptops (einschließlich CPU, Maus, Bildschirm, und Tastatur)
Notebooks
Elektronische Notizbücher
Drucker
Kopiergeräte
Elektrische und elektronische Schreibmaschinen
Taschen- und Tischrechner
Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen Mitteln
Benutzerendgeräte und -systeme
Faxgeräte
Telexgeräte
Telefone
Münz- und Kartentelefone
Schnurlose Telefone
Mobiltelefone
Anrufbeantworter
Sonstige Produkte und Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

Geräte der Unterhaltungselektronik

Radiogeräte
Fernsehgeräte
Videokameras
Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen
Audio-Verstärker
Musikinstrumente
Sonstige Produkte oder Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Tönen oder Bildern, einschließlich Signalen, oder andere Technologien zur Übertragung zur Übertragung von Tönen und Bildern mit anderen als Telekommunikationsmitteln

Gasentladungslampen

Stabförmige Leuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen
Entladungslampen, einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen
Niederdruck-Natriumdampflampen

Haushaltskleingeräte

Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
Sonstige Reinigungsgeräte
Geräte zum Nähen, Stricken,Weben oder zur sonstigen Bearbeitung von Textilien
Bügeleisen und sonstige Geräte zum Bügeln, Mangeln oder zur sonstigen Pflege von Kleidung
Toaster
Friteusen
Mühlen, Kaffeemaschinen und Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen
Elektrische Messer
Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte für die Körperpflege
Wecker, Armbanduhren und Geräte zum Messen, Anzeigen oder Aufzeichnen der Zeit
Waagen

Beleuchtungskörper (ohne Gasentladungslampen)

Leuchten für Leuchtstofflampen mit Ausnahme von Leuchten in Haushalten
Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten

Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)

Bohrmaschinen
Sägen
Nähmaschinen
Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke
Schweiß- und Lötwerkzeuge oder Werkzeuge für ähnliche Verwendungszwecke
Geräte zum Versprühen, Ausbringen, Verteilen, oder zur sonstigen Verarbeitung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen mit anderen Mitteln
Rasenmäher und sonstige Gartengeräte

Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

Elektrische Eisenbahnen und Autorennbahnen
Videospielkonsolen
Videospiele
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Sportausrüstung mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen
Geldspielautomaten

Medizinprodukte (mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte)

Geräte für Strahlentherapie
Kardiologiegeräte
Dialysegeräte
Beatmungsgeräte
Nuklearmedizinische Geräte
Laborgeräte für In-Vitro-Diagnostik
Analysegeräte
Gefriergeräte
Fertilisations-Testgeräte
Sonstige Geräte zur Erkennung, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen

Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor
Sonstige Überwachungs- und Kontrollinstrumente von Industrieanlagen (z.B. Bedienpulte)

Gebührenfreie Abholung

Die 1. Anforderung pro Haushalt im Jahr bis zu einer bereitgestellten Menge von maximal 6 m³ einschließlich der Elektroaltgeräte ist kostenlos. 

Beachten Sie, dass Sperrmüllaufträge, die bis spätestens 30. November beim beauftragten Unternehmen eingehen, immer dem Kalenderjahr des Eingangs zugeordnet werden. Für Sperrmüllaufträge, die im Dezember eingehen und noch im selben Kalenderjahr ausgeführt werden, gilt ebenfalls das Jahr des Eingangs. Wenn die Ausführung jedoch erst im darauffolgenden Jahr erfolgt, wird der Sperrmüllauftrag dem Jahr der tatsächlichen Durchführung zugeordnet.

Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie mit der Post oder per Email einen Termin für die Abholung.

Dieser Abholtermin kann bis zu vier Wochen nach der Anmeldung liegen. Der genaue Abfuhrtermin wird Ihnen durch das Entsorgungsunternehmen mitgeteilt.

Gebührenpflichtige Abholung

Eine Gebühr von 73,40 Euro wird erhoben, wenn Sie bei der 1. Anmeldung mehr als 6 m³ Sperrmüll abfahren lassen wollen oder ein zweites Mal im Jahr eine Abholung anmelden.

Die Gebühr wird durch Gebührenbescheid vom beauftragten Entsorgungsunternehmen im Auftrag des Landkreises Cuxhaven im Voraus erhoben.

Nach Zahlungseingang erhalten Sie mit der Post oder E-Mail einen Termin für die Abholung. Dieser Abholtermin kann bis zu vier Wochen nach Zahlungseingang liegen.

So melden Sie Sperrmüll zur Abholung an

  • Mit der Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender. Weitere Sperrmüllkarten erhalten Sie am Müllfahrzeug und in den Rathäusern Ihrer Gemeinde.
  • Mit einem Formular auf den Internetseiten des Landkreises: Sperrmüllabfuhr online
  • Mit der Sperrmüllfunktion in der App "Abfall LK Cux": Service >> Sperrmüllanforderung
  • Für das Gebiet der Samtgemeinden Börde Lamstedt, Hemmoor und Land Hadeln außerdem mit einem Formular auf den Internetseiten des beauftragten Entsorgungsunternehmens Karl Meyer: Kundenservice Sperrmüllabfuhr

Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich! Terminfragen werden ausschließlich von den Entsorgungsunternehmen beantwortet.

Bitte beachten Sie folgende Regeln bei der Abfuhr:

  • Stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr an der Grundstücksgrenze bereit. Dabei sollen Sperrmüllgegenstände und Elektroaltgeräte getrennt stehen.
  • Die Gegenstände müssen so geordnet sein, dass sie gefahrlos vom Müllwerker aufgenommen werden können.
  • Sind elektrische Bauteile enthalten, sollen diese ausgebaut sein und zu den Elektroaltgeräten gelegt werden.
  • Sehr große Schränke sollen zerlegt, aber nicht klein geschlagen werden.
  • Gartengeräte dürfen keine Betriebsmittel mehr enthalten.
  • Elektroaltgeräte müssen entleert sein. Das gilt insbesondere für Gefriertruhen, Gefrierschränke, Kühlschränke, Fritteusen und Radiatoren
    Sonnenbänke: Die Leuchtstoffröhren müssen entfernt sein.
    Leuchten: Das Leuchtmittel (Lampe) muss entfernt sein.
    Batterien und Akkumulatoren müssen entnommen sein, soweit diese leicht zugänglich sind.
    Sie können an einer Batteriesammelstelle abgegeben werden.
    Lampen (z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED’s) sind von der Entsorgung über den Sperrmüll ausgenommen (Bruchgefahr).
  • Auf Anhängern bereitgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Das gilt auch für Sperrmüll in Schuppen, Verschlägen oder unter Carports.
  • Gegenstände und Abfälle, die kein Sperrmüll sind, werden nicht abgefahren. Das gilt insbesondere für in Säcken und Kartons bereitgestellte Abfälle.
  • Ist die Sperrmüllabfuhr nicht bis ca. 16:00 Uhr am vereinbarten Abholtag erfolgt, wird die Entsorgung am nächsten Werktag nachgeholt.
  • Sperrmüllmengen, die die angemeldete Menge überschreiten, werden nicht abgefahren. Der Grundstückseigentümer bzw. Anmelder wird aufgefordert, diesen Sperrmüll unverzüglich von der Straße oder der Grundstücksgrenze zu entfernen.

Sie können Sperrmüll selbst anliefern

Die Anlieferung von Sperrmüll aus dem Landkreis Cuxhaven durch Privatpersonen ist kostenlos.

Anliefermöglichkeiten für Sperrmüll finden Sie hier.

Verpackungswertstoffe

Im Gelben Sack werden Verpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbunden mit Papier gesammelt. Diese werden Leichtverpackungen genannt im Unterschied zu Glas und Papier. Die Aufgabe des Einsammelns von Gelben Säcken in Ihrer Gemeinde wurde nach Ausschreibung durch die Dualen Systeme an die Firma Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Loxstedt, vergeben. Leichtverpackungen werden in Aufbereitungsanlagen sortenrein getrennt und bei geeigneter Qualität stofflich recycelt. Gesetzliche Grundlage sind das Kreislaufbewirtschaftungs- und das Verpackungsgesetz.

Gelbe Säcke erhalten Sie gegen Abgabe von Wertcoupons, die Sie im Abfallkalender finden. Die Verteilerstellen in Ihrer Nähe sind ebenfalls auf dem Abfallkalender zufinden. Neue Wertcoupons können Sie auf www.Gelb-kommt-an.de oder unter 0800 4792671 bestellen.

Wichtig: Der Landkreis Cuxhaven ist nicht Auftraggeber der Gelben Sack Abfuhr. Das sind die Dualen Systeme, im Landkreis Cuxhaven ist das die Reclay Group. Diese beauftragt im Landkreis Cuxhaven die Firma Karl Nehlsen GmbH, um die Gelben Säcke abzuholen.

Der Landkreis ist als "Sacksammelgebiet" ausgeschrieben, daher ist die Firma Karl Nehlsen nicht verpflichtet die Gelbe Tonne abzuholen, sondern holt nur in Sackform den Leichtverpackungabfall ab.