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Dienstleistungen

In diesem Bereich finden Sie verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Abfallwirtschaft.

Sollten Sie eine spezielle Auskunft benötigen oder eine Anfrage haben die Ihnen unsere Internetseite nicht beantworten konnte, finden Sie auf dieser Seite unter Ansprechpartner, eine Liste an Kontaktpersonen zu allen Themen rund um die Abfallwirtschaft.

Abfallberatung


Aufgaben der Abfallberatung:

- Beratung der Bürger Rund um das Thema Abfall und Entsorgung

  via Telefon (Menü Kontakt auf der rechten Seite) oder per Email ( abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de )

- Öffentlichkeitsarbeit

- Abfallrechtliche Kontrollen

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Abfallrechtlicher Vollzug

Im Bereich des Abfallrechts gibt es eine Reihe von Vorschriften, die den Umgang mit Abfällen regeln.

In Niedersachsen leitet sich der abfallrechtliche Vollzug aus folgenden Rechtsvorschriften ab:

  1. Europäisches Recht: Abfallrahmenrichtlinie
  2. Bundesrecht: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  3. Landesrecht: Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
  4. Kommunalrecht: Satzungen und Verordnungen der Kreise und Städte.

Auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wurden eine ganze Reihe von Verordnungen erlassen (z.B. Bioabfallverordnung, Deponieverordnung oder Entsorgungsfachbetriebeverordnung). Die Unteren Abfallbehörden aber auch die Gewerbeaufsichtsämter sind in Niedersachsen für die Kontrollen dieser Gesetze zuständig.

Abfälle dürfen beispielsweise nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden [§ 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG)]. Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat (§ 326 Strafgesetzbuch: Unerlaubter Umgang mit Abfällen).

Wenn Sie Hinweise zu illegalen Abfallablagerungen haben kontaktieren Sie uns über unser Wildmüllformular, telefonisch oder per Mail über unsere Ansprechpartner.


Altlastenauskunft beantragen

Die Altlastenauskunft informiert Sie über vom Landkreis erfasste Altlasten bzw. den Verdacht von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen auf dem jeweiligen Grundstück. Die Stellungnahme erfolgt durch die Untere Abfallbehörde. Liegen keine Altlasten vor erhalten Sie ein Negativattest.

Die schriftliche Altlastenauskunft ist kostenpflichtig. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 14 Tage. Zur Beantragung einer Altlastenauskunft nutzen Sie bitte nachfolgendes Formular:

Formular Altlastenauskunft

Eine mündliche Altlastenauskunft können sie kostenfrei unter der Telefonnummer: 04721 66 2550 erfragen.

Ansprechpartner

Nachfolgend die AnsprechpartnerInnen in der Abfallwirtschaft

Thema Ansprechpartner Telefon E-Mail

Abfallservice

Anmeldung der Abfallentsorgung

Umzugsmeldung

Wechsel der Tonnengröße

Änderung Abfuhrrhythmus

Änderung persönlicher Daten sowie Bankverbindung

Team Abfallservice in Schiffdorf

Telefonummern nach Gemeinden

abfallservice@landkreis-cuxhaven.de

Leitung und Organistion der Abfallwirtschaft, Satzungsfragen Ullrich Rauschenberg 04721 66-2544 u.rauschenberg@landkreis-cuxhaven.de
Stellvertretung                  Angela Zichner 04721 66-2541 a.zichner@landkreis-cuxhaven.de
Abfallrechtlicher Vollzug, Illegale Abfallablagerungen, Ordnungswidrigkeiten Silke Morgenstern 04721 66-2549 s.morgenstern@landkreis-cuxhaven.de
Sabine Herrmann 04721 66-2591

sa.herrmann@landkreis-cuxhaven.de

Sondergenehmigungen, AVS-Hemmoor-Heeßel, Boden- und Bauschutt, Ersatzbaustoffe, Grünabfallannahmestellen, Kompostplätze, Freigaben für Bodeneinlagerungen, Altlastenauskünfte

Svend Rauterberg 04721 66-2550 s.rauterberg@landkreis-cuxhaven.de
Sebastian Wagner 04721 66-2546 s.wagner@landkreis-cuxhaven.de
Abfallberatung, allgemeine Öffentlichkeitsarbeit Nils Reichel 04721 66-1990 n.reichel@landkreis-cuxhaven.de
Hein Gunkel 04721 66-1990 h.gunkel@landkreis-cuxhaven.de
Jörn Heitmann 04721 66-2525 j.heitmann@landkreis-cuxhaven.de
Rechnungswesen Sonja Baumgart 04721 66-2598 s.baumgart@landkreis-cuxhaven.de
Silke Oschwald 04721 66-2561 s.oschwald@landkreis-cuxhaven.de
Bodenabbaustätten Anja Singh-Freitag 04721 66-2542 a.singh-Freitag@landkreis-cuxhaven.de

Anzeige nach §22 EBV Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Gemäß §22 der Ersatzbaustoffverordnung unterliegen die Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen einer Anzeigepflicht. 

Bei der Anzeigepflicht wird grundsätzlich zwischen der Nutzung außerhalb und innerhalb von Wasserschutzgebieten unterschieden:

Außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten hat der Verwender für ausgewählte Ersatzbaustoffe bez. deren Gemische einen Einbau ab einem Gesamtvolumen von 250m³ der Unteren Abfallbehörde anzuzeigen.

Innerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten ist der Einbau aller mineralischen Ersatzbaustoffe mit Außnahme von: BM-0, BG-0, SKG und GS-0, unabhängig von seiner Einbaumenge anzeigepflichtig.

Hinweis: Werden die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, sowie die Vorgaben zu den Mindesteinbaumengen nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten, muss keine Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes mehr beantragt werden.

Es folgt eine Übersicht zu Anzeigepflichten aller Ersatzbaustoffe und Materialklassen:

Besteht eine Anzeigepflicht, hat der Verwender des mineralischen Ersatzbaustoffes den Einbau vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme der zuständigen Behörde elektronisch oder schriftlich in Form einer Voranzeige mitzuteilen.

Eine Anzeige ist ganz einfach über dieses Formular möglich.

Für Baumaßnahmen, die einer Voranzeige unterliegen, sind zwei Wochen nach deren Abschluss anhand der zusammengefassten Lieferscheine die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe als Abschlussanzeige an die Untere Abfallbehörde zu übermitteln. Die Abschlussanzeige lässt sich über das selbe o.g. Formular erstellen. 

gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung

Sie möchten eine gewerbliche oder gemeinnützige Abfallsammlung durchführen? Gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist diese anzuzeigen. Nutzen Sie dazu einfach das folgende Formular:

Formular «Anzeige für eine gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)«

Wildmüllmeldung / illegale Abfallablagerungen

Als Wildmüll werden umgangssprachlich alle Abfälle (dazu zählen auch Gartenabfälle) bezeichnet, die illegal auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft abgelagert werden. Zu den öffentlichen Flächen zählen z.B. Sammelstellen für Altpapier- und Altglascontainer, Straßen, Wege und Plätze mitsamt der zugehörigen Fuß- und Radwege sowie Gräben, Böschungen und Seitenstreifen. Zur freien Landschaft gehören z.B. die Wälder sowie freie Flächen wie Felder und Weiden.
Für die Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven, für die Straßenbaulastträger sowie für die Gemeinden und Samtgemeinden ist die Abholung und die Entsorgung der Abfälle eine kostspielige Angelegenheit. Finanziert wird dies über die Abfallgebühren bzw. durch Steuergelder.
Oftmals handelt es sich bei dem Wildmüll um Abfall, der sogar kostenlos entsorgt bzw. abgeholt werden könnte (z.B. Möbel, Elektrogeräte, Pappen, Dosen, Flaschen). Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat.
Die Behörden sind darauf angewiesen, dass Wildmüllablagerungen gemeldet werden, damit der Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Sollten Sie beobachten, wie Abfall illegal entsorgt wird, sind folgende Hinweise wichtig:

  • Wo und wann genau wurde Abfall entsorgt?
  • Was und wie viel wurde entsorgt?
  • Ist ein Foto, Autokennzeichen vom Verursacher o.ä. vorhanden?
  • Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öl) bitte sofort die Polizei informieren!

An wen muss ich mich wenden?

  • Abfälle im Wald oder in der übrigen freien Landschaft
    Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven, nutzen Sie bitte unser Wildmüllformular oder melden Sie sich telefonisch über die: 04721 66 2546 
  • Abfälle auf privaten/gewerblichen Grundstücken, Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven, abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de, Telefon 04721 66 1990
  • Abfälle innerhalb geschlossener Ortschaften - bitte wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt bzw. an Ihren Bauhof.

Sperrmüllabfuhr online

Am Ende dieser Seite finden Sie unser Onlinetool zum bestellen von Sperrmüll zur Abholung im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven).

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Sperrmüllbestellung:

  • Der Landkreis Cuxhaven kann weder Termine vereinbaren noch Auskunft über den Status der Anmeldung geben.
  • Momentan beträgt die mittlere Bearbeitungsdauer ca. 14 Tage. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Sperrmülltermin haben wenden Sie sich bitte direkt an die Entsorgungsfirmen.
  • Für den Bereich: Wurster Nordseeküste, Stadt Geestland, Schiffdorf, Loxstedt, Beverstedt und Hagen im Bremischen ist das Entsorgungsunternehmen Nehlsen GmbH & Co.KG zuständig.
  • Für den Bereich: Land Hadeln, Börde Lamstedt und Hemmoor wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsunternehmen Karl Meyer Umweltdienste GmbH
  • Beachten Sie, dass Sperrmüllaufträge, die bis spätestens 30. November beim beauftragten Unternehmen eingehen, immer dem Kalenderjahr des Eingangs zugeordnet werden. Für Sperrmüllaufträge, die im Dezember eingehen und noch im selben Kalenderjahr ausgeführt werden, gilt ebenfalls das Jahr des Eingangs. Wenn die Ausführung jedoch erst im darauffolgenden Jahr erfolgt, wird der Sperrmüllauftrag dem Jahr der tatsächlichen Durchführung zugeordnet.

Sperrmüll-Anmeldung