Seiteninhalt


26.02.2021

Abfallentsorgung - Veränderung der Grundgebühr macht sich erstmals in den Gebührenbescheiden bemerkbar


In den Gebührenbescheiden, die derzeit von den Städten und Gemeinden (ohne die Stadt Cuxhaven) versendet werden, macht sich in diesem Jahr erstmals eine geänderte Abfallgrundgebühr bemerkbar. Bei einigen Grundstückseigentümern führt das zu einer Kostensteigerung im Vergleich zu den Vorjahren

Im vergangenen Jahr hat der Kreistag einer umfangreichen Änderung der Abfallgebührensatzung zugestimmt, die unter anderem eine gerechtere Aufteilung der Grundgebühr beinhaltet. „Dieses Ziel war schon im Abfallwirtschaftskonzept 2014 des Landkreises vorgegeben und wurde mit diesem Beschluss umgesetzt“, erläutert der Leiter der Abfallwirtschaft Ulrich Rauschenberg.

Durch die Grundgebühr werden die mengenunabhängigen Fixkosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Sie ist demnach unabhängig von der Größe und Anzahl der Abfallbehälter oder der Art des Abfalls. Während diese Gebühr bisher nur einmal pro Grundstück errichtet wurde, wird ab diesem Jahr für jede Nutzungseinheit eine gesonderte Grundgebühr in Höhe von 47,28 € erhoben. Als Nutzungseinheit gilt z.B. jede einzelne Wohnung, ein Ferienhaus oder ein Gewerbetrieb. Die Neuregelung trägt zu einer gerechteren Verteilung der Gebührenlast über alle Gebührenpflichtigen bei. „Durch die bisherige Regelung verteilte sich die Grundgebühr z. B. bei Mehrfamilienhäusern auf viel mehr Nutzer und war anteilig viel geringer. Diese Ungleichbehandlung ändert sich jetzt. Bei intensiv genutzten Grundstücken mit vielen Nutzeinheiten kann das aber zu einer zum Teil deutlichen Kostensteigerung gegenüber den Vorjahren führen“, macht Rauschenberg deutlich.

Die Grundgebühr für gewerbliche bzw. sonstige Einheitenwie Schulen und Vereine fällt mit 27,84 € geringer aus. „Dafür stehen aufgrund von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen auch nicht alle Leistungen der Abfallwirtschaft zur Verfügung“, betont Rauschenberg.

Die Abfallgebühren- und Abfallbewirtschaftungsatzung sind auf den Internetseiten des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht (https://www.landkreis-cuxhaven.de/Landkreis-Politik/Kreisrecht/Satzungen/)

Fragen zu der Veranlagung im Einzelfall richten Sie bitte an die zuständige Gemeinde. Allgemeine Fragen zur Gebührenstruktur beantwortet der Landkreis unter Telefon 04721 66-2541 oder 66-2544 oder abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven