Amtliche Bekanntmachungen
Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Motorsportanlage "Hoope Park" in Wulsbüttel-Hoope, Landkreis Cuxhaven
Aufgrund eines Redaktionsversehens erfolgte die für den 25.06.2015 bestimmte amtliche Bekanntmachung nur im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven. Eine amtliche Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen ist seinerzeit unterblieben. Diese Bekanntmachungen werden hiermit nachgeholt.
Der Firma Hoope Park, Inhaberin Frau Anke Schlicht, Wulsbütteler Straße 2, 2728 Hagen im Bremischen, OT Wulsbüttel wurde am 24.06.2015 der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wesentliche Änderung der Motorsportanlage „Hoope Park“, Anlage zur Übung und Ausübung des Motorsports erteilt. Die Anlage liegt auf den Flurstücken 8/5, 7/4, 6/5 und 22/2 der Flur 1 der Gemarkung Hoope; postalische Anschrift: Wulsbütteler Straße 2, in 27628 Wulsbüttel-Hoope.
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (Auflagen und Hinweise).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 31.07.2015 bis zum 13.08.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Ebenso ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen i. Br., Raum F 12 während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung möglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (14.08.2015 – 14.09.2015 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImA 3/2011, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.
Cuxhaven, 30.07.2015 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |