Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

03.03.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (5/2021 CUX) zur Aufhebung des eingerichteten Beobachtungsgebiets in den GEmeinden Wurster Nordseeküste, Schiffdorf und der Stadt Geestland

Infolge von zwei Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) im Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Wurster Nordseeküste waren ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um die Seuchenbestände herum festzulegen. Nachdem das Sperrgebiet bereits in das Beobachtungsgebiet überführt wurde, wird nun aufgrund des § 44 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung nachfolgende

Allgemeinverfügung

erlassen:

Die Allgemeinverfügung vom 14.01.2021 (2/2021 CUX) über die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes, sowie die Allgemeinverfügung vom 19.01.2021 (3/2021 CUX) über die 1. Erweiterung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets im Bereich der Gemeinden Wurster Nordseeküste, Schiffdorf und der Stadt Geestland infolge des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza in einem Nutzgeflügelbestand werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Begründung:

In der Gemeinde Wurster Nordseeküste wurde am 14.01.2021 der erste, am 18.01.2021 der zweite Ausbruch der Geflügelpest im Nutzgeflügelbestand amtlich festgestellt. Mit Allgemeinverfügung vom 14.01.2021 (2/2021 CUX) wurden als Schutzmaßnahmen gemäß § 21 (1) S. 1 und § 27 (1) S. 1 Geflügelpest-Verordnung ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Mit Allgemeinverfügung vom 19.01.2021 (3/2021 CUX) wurden der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet um die Seuchenbestände herum erweitert. Der Sperrbezirk wurde mit Allgemeinverfügung vom 10.02.2021 (4/2021 CUX) in das Beobachtungsgebiet überführt.

Die Schutzmaßnahmen werden nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung aufgehoben, wenn die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln erloschen ist.

Entsprechende Maßnahmen gemäß § 44 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung wurden durchgeführt. Ein erneuter Ausbruch oder ein weiterer Verdacht des Ausbruches der aviären Influenza im Nutzgeflügelbestand ist nicht festgestellt worden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Telefon 04721 66-2132.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, Klage erheben.

Hinweis:

Die Allgemeinverfügung vom 12.11.2020 über die Aufstallungspflicht von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Gebiet des Landkreises Cuxhaven behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.


Cuxhaven, den 02.03.2021

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat