Amtliche Bekanntmachungen
Naturschutzgebiet „Am Flögelner See“ –
Kreisverwaltung plant Schutzgebietsverordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“
Von der Europäischen Union anerkannte FFH-Gebiete (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = charakteristischer Standort bzw. typische Wohnstätte bestimmter Pflanzen- und Tierarten) müssen von den Mitgliedstaaten geschützt und in einem für den Schutzzweck günstigen Zustand erhalten werden. Verschlechterungen der Gebiete sind zu verhindern.
Die europäischen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren nach Aufstellung der nationalen FFH-Gebietslisten (spätestens bis 2018) in diesem Sinne als Naturschutzgebiete zu sichern.
Im Landkreis Cuxhaven befinden sich 21 FFH-Gebiete mit einer Gesamtgröße von 13.519 ha (ohne Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer), die durch die Kreisverwaltung zu sichern sind.
Dabei befinden sich bereits in erheblichen Teilen der FFH-Gebiete Naturschutzgebiete, die allerdings noch den Anforderungen an die jeweiligen Erhaltungsziele anzupassen waren bzw. noch anzupassen sind.
Mit der Ausweisung bzw. Anpassung von 15 Naturschutzgebieten konnte der Landkreis Cuxhaven die o. a. Anforderungen der FFH-Richtlinie für diese Gebiete bislang erfüllen.
Nunmehr soll ein weiteres Verfahren eingeleitet werden. Gesichert werden soll das FFH-Gebiet „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“. Hiervon betroffen ist das geplante Naturschutzgebiet „Am Flögelner See“ (in den Gemarkungen Flögeln und Bederkesa, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven).
Die entsprechenden Verfahrensunterlagen werden in der Zeit vom 25. September 2017 bis zum 31. Oktober 2017 bei der Stadtverwaltung Geestland und der Kreisverwaltung Cuxhaven öffentlich ausliegen. Parallel läuft auch das offizielle Beteiligungsverfahren.
Die Verfahrensunterlagen sind im o. g. Zeitraum auch auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de - Amtl. Bekanntmachungen einzusehen.
Bürgerinnen und Bürger, betroffene Gemeinden, Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzverbände haben die Möglichkeit, etwaige Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Sofern die FFH-Gebiete nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen hinreichend gesichert werden, drohen Strafen der EU. Insofern kommt der Landkreis Cuxhaven mit den Schutzgebietsausweisungen seiner Verpflichtung nach.
Naturschutzgebiet-Verordnung “Am Flögelner See“ - Entwurf
Übersichtskarte Naturschutzgebiet “Am Flögelner See“ - geplant
Begründung Naturschutzgebiet “Am Flögelner See“ - Entwurf
Karte Naturschutzgebiet “Am Flögelner See“ - geplant, Anlage zur Verordnung