Seiteninhalt

Amtliche Bekanntmachungen

02.05.2013

Motorsportanlage »Hoope Park«in Wulsbüttel-Hoope, Landkreis Cuxhaven

 – Information der Öffentlichkeit (Nds. UIG) –

Die Firma Hoope-Park, Inhaberin Anke Schlicht, Wulsbüttel, hat beim Landkreis Cuxhaven einen Vorbescheid gemäß § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Motorsportanlage „Hoope-Park“ beantragt.

Die Antragsunterlagen haben bereits vom 24.02.2012 bis 23.03.2012 zur Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 10.04.2012. Zu den erhobenen Einwendungen hat am 26.04.2012 ein öffentlicher Erörterungstermin stattgefunden. Das Protokoll des Erörterungstermins wurde veröffentlicht und kann im Internet abgerufen werden unter: www.landkreis-cuxhaven.de/umweltinformationen > Immissionsschutz > Laufende Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung > Wulsbüttel-Hoope: Voranfrage.

Die Vorhabenträgerin hat nun eine überarbeitete Schalltechnische Untersuchung sowie eine Prognose zum künftigen Fachbeitrag „Artenschutz“ vorgelegt. Daneben sind einige Unterlagen überarbeitet worden; der inhaltliche Umfang des Antrags hat sich jedoch gegenüber den ausgelegten Antragsunterlagen nicht erweitert.

Der beantragte Umfang des Fahrbetriebes wurde auf fünf Tage in der Woche reduziert.

Eine erneute Auslegung der Antragsunterlagen ist daher nicht erforderlich.

Die Öffentlichkeit wird statt dessen, wie durch den Landkreis Cuxhaven im Erörterungstermin zugesagt, nach Maßgabe des Nieders. Umweltinformationsgesetzes (Nds. UIG) darüber informiert, dass für die Entscheidung über den beantragten Vorbescheid mit der überarbeiteten Schalltechnischen Untersuchung sowie der Prognose zum künftigen Fachbeitrag „Artenschutz“ weitere Umweltinformationen zur Verfügung stehen.

Die vollständigen Antragsunterlagen können deshalb gem. Nds. UIG vom 13. Mai 2013 bis einschließlich 12. Juni 2013 bei folgenden Stellen eingesehen werden:

– Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr).
– Gemeinde Wulsbüttel, Zum Walde 22, 27628 Wulsbüttel (während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung).
– Bauamt der Samtgemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen i. Br., Raum F 12 (während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung).

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Information der Öffentlichkeit nach Nds. UIG keine erneute Auslegung der Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darstellt; sie eröffnet auch keine neue Einwendungsfrist. 


 

Cuxhaven, 2. Mai 2013 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat