Amtliche Bekanntmachungen
Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven
Der Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co.KG, Dorfstraße 43, 27624 Geestland wurde am 30.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Teilbereich Bederkesa erteilt. Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Bederkesa, Flur 26, Flurstücke 4 und 47, Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstücke 5 und 33 und Gemarkung Bederkesa, Flur 21, Flurstücke 12 und 13 zugelassen.
Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)
Rathaus II der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr)
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 12/2016, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.
Cuxhaven, 03.01.2017 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |