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Amtliche Bekanntmachungen

18.02.2021

Berichtigung der Rechtsbehelfsbelehrungen zu den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Cuxhaven zum Windpark Geversdorf (AZ 63 ImG 23/2021)

Aufgrund der Verwendung unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungen werden die Texte der öffentlichen Bekanntmachungen

  • des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des 1. Änderungsbescheides zum WP Geversdorf vom 12.01.2017 (genehmigt am 29.12.2016),
  • des 2. Änderungsbescheides zum WP Geversdorf vom 19.09.2019 (genehmigt am 30.08.2019),
  • des 3. Änderungsbescheides zum WP Geversdorf vom 06.08.2020 (genehmigt am 17.07.2020),

wie folgt geändert:

Die fehlerhafte

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent - Lübeck - Straße 2, erhoben werden.“

wird wie folgt berichtigt:

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg, 21335 Lüneburg, Uelzener Str. 40, Klage erhoben werden.
(Ende Rechtsbehelfsbelehrung)

Hinweise:
Durch Rechtsänderung des § 48 Absatz 1 Nummer 3a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 10.12.2020 ist die Zuständigkeit von Klagen zur o. g. Genehmigung von dem Nds. Verwaltungsgericht Stade auf das Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg übergegangen.

Diejenigen, die zum 1. bis 3. Änderungsbescheid bereits Widerspruch bei dem Landkreis Cuxhaven eingelegt haben, werden gesonderte Bescheide erhalten.

Cuxhaven, 09.02.2021 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin