Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung gem. § 45g Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz über die Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 09. Oktober 2022
Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner heutigen Sitzung folgendes Ergebnis der Wahl fest:
A1 |
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) |
142.386 |
A2 |
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) |
23.788 |
A3 |
Wahlberechtigte nach § 19 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal- wahlgesetzes – NKWG (selbständige Wahlscheine) |
0 |
A |
Wahlberechtigte insgesamt (A 1 + A 2 + A 3) |
166.174 |
B |
Wählerinnen/Wähler insgesamt |
92.114 |
B1 |
Darunter Wählerinnen/Wähler mit Wahlschein |
21.117 |
C |
Ungültige Stimmzettel |
1.621 |
D |
Gültige Stimmzettel/Stimmen |
90.493 |
E1 |
Gültige Ja-Stimmen |
61.319 |
E2 |
Gültige Nein-Stimmen |
29.174 |
(Summe C und D muss mit B übereinstimmen.)
_____________________
Von den gültigen Stimmen D entfallen auf:
Partei/Wählergruppe/ Einzelwahlvorschlag |
Name der Bewerberin/des Bewerbers laut Stimmzettel |
Ja-Stimmen (E1) | Nein-Stimmen (E2) |
SPD |
Thorsten Krüger |
61.319 |
29.174 |
Zusammen (D): |
E1 + E2 |
90.493 |
Nach § 45 g Abs. 2 Satz 2 NKWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist nach § 45 g Abs. 3 Satz 1 NKWG die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.
Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 45.247 Stimmen.
Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sind 61.319 Stimmen.
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die vorgeschlagene Person Thorsten Krüger mit 61.319 Ja-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (= 90.493 Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.
Cuxhaven, 12. Oktober 2022 |
Der Kreiswahlleiter |
Kai-Uwe Bielefeld |