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Amtliche Bekanntmachungen

13.10.2022

Bekanntmachung gem. § 45g Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz über die Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl zur Landrätin / zum Landrat am 09. Oktober 2022

Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner heutigen Sitzung folgendes Ergebnis der Wahl fest:

A1
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)
142.386
A2
Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)
23.788
A3
Wahlberechtigte nach § 19 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunal-
wahlgesetzes – NKWG (selbständige Wahlscheine)
0
A
Wahlberechtigte insgesamt (A 1 + A 2 + A 3)
166.174
B
Wählerinnen/Wähler insgesamt
92.114
B1
Darunter Wählerinnen/Wähler mit Wahlschein
21.117
C
Ungültige Stimmzettel
1.621
D
Gültige Stimmzettel/Stimmen
90.493
E1
Gültige Ja-Stimmen
61.319
E2
Gültige Nein-Stimmen
29.174

(Summe C und D muss mit B übereinstimmen.)
_____________________

Von den gültigen Stimmen D entfallen auf:

Partei/Wählergruppe/
Einzelwahlvorschlag
Name der Bewerberin/des Bewerbers
laut Stimmzettel
Ja-Stimmen (E1) Nein-Stimmen (E2)
SPD
Thorsten Krüger
61.319
29.174

Zusammen (D):
E1 + E2
90.493

Nach § 45 g Abs. 2 Satz 2 NKWG ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist nach § 45 g Abs. 3 Satz 1 NKWG die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat.

Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen sind 45.247 Stimmen.
Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sind 61.319 Stimmen.


Der Wahlausschuss stellte fest, dass die vorgeschlagene Person Thorsten Krüger mit 61.319 Ja-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (= 90.493 Stimmen) erhalten hat und damit gewählt ist.

Cuxhaven, 12. Oktober 2022
Der Kreiswahlleiter
  Kai-Uwe Bielefeld