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Amtliche Bekanntmachungen

26.07.2012

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 2. Halbsatzdes Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

 Björn Dücker, Engbüttler Straße 8, 27632 Misselwarden, hat mit Antrag vom 29. März 2010 eine Genehmigung für die Erweiterung eines Boxenlaufstalles mit dann insgesamt 924 Tierplätzen und 6.107 m³ Güllelagerraum gemäß § 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26.September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Ziffer 7.1 e) Spalte 2 des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt.
Baugrundstück ist das Grundstück in der Gemarkung Misselwarden, Flur 9, Flurstücke 42.
Entsprechend § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffern 7.5.1 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.
Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.
Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

  

Cuxhaven, 26. Juli 2012 LANDKREIS CUXHAVEN
  Der Landrat