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Amtliche Bekanntmachungen

28.05.2014

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

 

 Herr Gerald Bremer, Bockhoopsweg 9, 27619 Schiffdorf, hat mit Antrag vom 02.08.2011 den Neubau eines Milchviehstalles mit 792 Kuhplätzen und einer Silageplatte sowie den Umbau eines Feuerlöschteiches zu einem Löschteich und Regenrückhaltebecken gemäß §§ 4, 16, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit den Ziffern 7.1.11.3 und 9.36, Verfahrensart „V“ des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Bauort ist das Grundstück in der Gemeinde Schiffdorf, Gemarkung Wehdel, Flur 19, Flurstücke 24, 22/1 und 22/2.

Entsprechend § 3c UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.5.1, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltver-träglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht. 


 

Cuxhaven, 20. Mai 2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat