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Amtliche Bekanntmachungen

21.03.2013

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der zur Zeit gültigen Fassung

 Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und der Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) (Windpark bei Lintig- Meckelstedt (Wittgeeste)) mit einer Nennleistung von je 3,4 MW, einer Nabenhöhe von 128 m, einem Rotordurchmesser von 104 m und einer Gesamthöhe von 180 m sowie wegebaulichen Maßnahmen und Kranstellflächen gemäß §§ 4, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Ziffer 1.6, Spalte 2 des Anhanges der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Bauorte sind die Flurstücke 175 und 168/1 der Flur 4 in der Gemarkung Meckelstedt und 123/33, 68/10, 5/2 und 4/1 der Flur 1 in der Gemarkung Großenhain.

Entsprechend § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht. 

 

Cuxhaven, 21.03.2013 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat