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Amtliche Bekanntmachungen

11.08.2016

Bekanntmachung gem. § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in der Zur Zeit gültigen Fassung

Die Nagelfeld KG, Misselwardener Specken 1, 27639 Wurster Nordseeküste, hat mit Antrag vom 27.12.2011 die Genehmigung für die Erweiterung eines Boxenlaufstalles, den Neubau einer Silagelagerfläche sowie den Neubau eines Regenrückhaltebeckens gemäß §§ 4, 16 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit Ziffer 7.1.5, Verfahrensart „V“ des Anhanges 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) in der zur Zeit gültigen Fassung beantragt. Baugrundstück ist das Grundstück Misselwardener Specken 1, in der Gemarkung Wremen, Flur 113, Flurstück 9.

Entsprechend § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 7.5.1, der Anlage 1 zum UVPG ist für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll, vorzunehmen.

Die für das geplante Vorhaben vorgesehene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.

Cuxhaven, 11.08.2016 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat