Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für den Landkreis Cuxhaven
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Cuxhaven für das Haushaltsjahr 2014 ist im Amtsblatt Nr.12 für den Landkreis Cuxhaven, vom 03.04.2014 veröffentlicht worden.
Die nach § 115 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 15 Abs. 6 NFAG erforderliche Genehmigung ist durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am14.03.2014 unter dem Aktenzeichen 32.8/10302-352(2013/14) erteilt worden.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 04.04.2014 bis zum 14.04.2014 an der Information des Landkreis Cuxhaven zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Cuxhaven, 03.04.2014 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |