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Amtliche Bekanntmachungen

05.07.2021

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Bodenabbau in der Gemarkung Midlum, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven

Antragsteller: Erich Thiess & Sohn – Inh. Florian Thiess e.K., Loxstedt

hier: Auslegung der Antragsunterlagen in der Zeit vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 in den Rathäusern der Gemeinde Wurster Nordseeküste in Dorum und Nordholz, im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven in Cuxhaven sowie im Internet

Gemäß der §§ 18 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie des § 73 Verwal-tungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird das Nachfolgende öffentlich bekannt gemacht.

1. Die Firma Erich Thiess & Sohn - Inh. Florian Thiess e.K., Rademoorweg 8, 27612 Loxstedt hat mit Antrag vom 30.04.2021 und Ergänzung vom 18.05.2021 die Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung für den Abbau von Sand im Trockenabbauverfahren nach den §§ 8 ff. des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt.
Die beantragte Abbaustätte befindet sich auf dem Flurstück 8/1 der Flur 34, Gemarkung Midlum und beträgt ca. 9,9 ha; die Abbaufläche beträgt ca. 8,4 ha. Die maximale Abbautiefe beträgt 14,30 m. Das Abbauvolumen beläuft sich auf ca. 949.000 m³.
Im Zusammenhang mit dem Sandabbau wird zudem der Betrieb einer Siebanlage beantragt.
Darüber hinaus wird die Teil-Wiederverfüllung nach erfolgter Ausbeutung sowie die Renaturierung der Abbaustätte beantragt.

Dem Zulassungsverfahren ging ein öffentliches Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wurster Nordseeküste voraus (9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Land Wursten „Sandabbau OT Midlum“ der Gemeinde Wurster Nordseeküste - im Folgenden 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes). Der geänderte Flächennutzungsplan wird wirksam, wenn die Genehmigung durch den Landkreis Cuxhaven erteilt und das Ergebnis öffentlich bekannt gemacht wurde. Diese abschließenden Verfahrensschritte stehen derzeit noch aus.
In dem vorgelagerten Verfahren wurde bereits eine strategische Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß der §§ 33 ff. UVPG durchgeführt.
Gemäß § 15 Abs. 4 UVPG soll sich die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachgelagerten Zulassungsverfahren daher auf zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen sowie auf erforderliche Aktualisierungen oder Vertiefungen beschränken.

2. Die Bodenabbaustätte tritt zu den umliegenden vorhandenen Abbaustätten in den Gemarkungen Midlum und Nordholz zusammenwirkend (kumulierend) im Sinne von § 11 UVPG hinzu. Die UVP-Pflicht wurde bereits im Vorfeld der Antragstellung festgestellt und wird hiermit gemäß § 19 UVPG bekannt gemacht.

3. Zuständige Behörde für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist der Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven - Naturschutzamt. Hier sind weitere relevante Informationen erhältlich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Fragen, Äußerungen und Einwendungen zu dem Antrag bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins, also bis einschließlich 27. September 2021, schriftlich oder zur Niederschrift bei den unter Nr. 7 genannten Auslegungsstellen erheben. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Die Entscheidung über das Vorhaben erfolgt in Form einer Zulassung oder Versagung der beantragten naturschutzrechtlichen Bodenabbaugenehmigung gemäß der §§ 8-13 NAGBNatSchG.

5. Es wurde ein UVP-Bericht vorgelegt. Der Titel der Unterlage lautet: „Umweltverträglichkeitsstudie, Abbau- und Landschaftspflegerischer Begleitplan“.

6. Zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens haben folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vorgelegen:

Vorhabenträger

  • Umweltverträglichkeitsstudie, Abbau- und Landschaftspflegerischer Begleitplan (Stand: April 2021), zu dieser Unterlage gehören:
  • Karte 1 Abbauplan
  • Karte 2 Schnitte Abbau
  • Karte 3 Biotoptypen im Untersuchungsgebiet (UG)
  • Karte 4 Brutvögel im UG
  • Karte 5 Renaturierungskonzept
  • Karte 6 Schnitte Renaturierung
  • Schalltechnische Untersuchung für den Betrieb eines Sandabbaus in Midlum (Stand: 28.06.2019)
  • Gutachten für den Betrieb einer Sandgrube in Midlum – Erschütterungen (Stand: 28.06.2019)
  • Sandabbau LK CUX – Staubimmissionsgutachten (Stand: 19.05.2020)

Gemeinde Wurster Nordseeküste

9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Land Wursten „Sandabbau OT Midlum“ der Gemeinde Wurster Nordseeküste:

    • Planzeichnung zur 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
    • Begründung zur 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes - Feststellungsexemplar - (Stand: 22.01.2021)
    • Brutvogel- und Biotoptypenkartierung (Stand: November 2018)
    • Zusammenstellung der Stellungnahmen zur 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes (Stand: 22.02.2021)

7. Die unter den Nrn. 5 und 6 genannten Unterlagen liegen gemäß § 21 UVPG vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

  • Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, Raum: Information im Eingangsbereich (montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr – aufgrund der derzeitigen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme in den genannten Zeiträumen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 04721 66-0 möglich)
  • in den Rathäusern der Gemeinde Wurster Nordseeküste Rathaus Dorum, Westerbüttel 13, Zimmer 1, 27639 Wurster Nordseeküste und Rathaus Nordholz, Feuerweg 9, Zimmer 7, 27639 Wurster Nordsee-üste während der Dienststunden (montags bis freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr).

Gemäß § 20 UVPG können die unter den Nrn. 5 und 6 genannten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen des Vorhabenträgers sowie der Gemeinde Wurster Nordseeküste zudem im zentralen Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) vom 26. Juli 2021 bis einschließlich 26. August 2021 eingesehen werden.

8. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß der §§ 18 ff. UVPG und § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen,

    1. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 4 Satz 5 VwVfG bei den genannten Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
    2. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
    3. dass
      1. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
      2. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Cuxhaven, 29. Juni 2021
LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung

Bammann
Kreisrätin