Amtliche Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung über die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut
Nachdem die Amerikanische Faulbrut in dem Sperrbezirk (Umkreis von mindestens einem Kilometer um den befallenen Bienenstand in Schiffdorf) erloschen ist, wird die Allgemeinverfügung vom 24.07.2017 gemäß § 12 Abs. 1 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) in der zurzeit geltenden Fassung aufgehoben. Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher keine Anwendung mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, Klage erhoben werden.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Stade gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichts-ordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBI. I S. 686) in der zurzeit geltenden Fassung die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.
Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBI. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Nähere Informationen erhalten Sie im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Tel.-Nr.: 04721 66-2048.
Cuxhaven, 04.05.2018 | LANDKREIS CUXHAVEN |
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