Amtliche Bekanntmachungen
2. Teilabhilfebescheid zum Widerspruch gegen die Nebenbestimmung 3.3.5.8 (Kartierung der Balz- und Brutplätze der Art "Rohrweihe") der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung von 16 Windenergieanlagen in Köhlen / Brockoh
Dem Windpark Köhlen GmbH, Tirpitzstr. 39, 26122 Oldenburg, wurde am 18.12.2014 die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung von sechzehn Windenergieanlagen am Standort Köhlen / Brockoh, öffentlich bekanntgemacht am 08.01.2015, erteilt. Gegen diverse Nebenbestimmungen wurde Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 02.09.2015 wurde nunmehr ein zweiter Teilabhilfebescheid erlassen, der den Punkt 3.3.5.8 neu regelt:
Der Punkt 3.3.5.8 wird gestrichen.
Erneute Überprüfungen des Rohrweihenbrutvorkommens haben keine positiven Ergebnisse erbracht. Daher ist nicht zu erwarten, dass in Zukunft eine Brut der Rohrweihe erfolgt. Ein artenschutzrechtlicher Konflikt ist somit nicht gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, einzulegen.
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 25.09.2015 bis zum 08.10.2015 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, während der zu erfragenden Öffnungszeiten, eingesehen werden.
Ebenso ist eine Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der dort zu erfragenden Dienststunden und
im Rathaus der Samtgemeinde Geestequelle, Bohlenstraße 10, 27432 Oerel während der dort zu erfragenden Dienststunden möglich.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Klagefrist (09.10.2015 – 09.11.2015) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 30/2012, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.
Cuxhaven, 04.09.2015 | LANDKREIS CUXHAVEN |
Der Landrat |