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Amtliche Bekanntmachungen

26.06.2014

Änderung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven;

Einleitung des Beteiligungsverfahrens


Der Landkreis Cuxhaven gibt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven 2012 im sachlichen Teilabschnitt Windenergie bekannt.

Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2014 mitsamt Begründung und Umweltbericht liegt zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 03. Juli 2014 bis einschließlich 03. August 2014 beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30, Freitag 08:00 – 12:00) zur Einsicht aus.

Gleichzeitig ist der Entwurf mitsamt Begründung und Umweltbericht auch im Internet unter www.landkreis-cuxhaven.de (in der Rubrik Verwaltung & Veröffentlichungen  RROP 2014) abrufbar.

Im Hinblick auf eine bürgernahe Verwaltung werden die Städte, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Cuxhaven gebeten, den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms mitsamt Begründung und Umweltbericht ebenfalls vom 03. Juli 2014 bis einschließlich 03. August 2014 während der jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis einschließlich 17. August 2014, beim Landkreis Cuxhaven in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung zu der Planung nehmen (Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, 27470 Cuxhaven oder per Fax an 04721-66-2650 oder per eMail an regionalplanung(at)landkreis-cuxhaven.de). Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Dies gilt nicht, soweit die vorgebrachten Belange dem Landkreis Cuxhaven als Planungsträger bereits bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen oder soweit sie für die Rechtmäßigkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms von Bedeutung sind.


Cuxhaven, 26. Juni 2014 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

i. V.
Jochimsen
Erster Kreisrat