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Amtliche Bekanntmachungen

04.07.2015

Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven; Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie 2015

Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Der Landkreis Cuxhaven gibt die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven, Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie 2015, bekannt.

Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 mitsamt Begründung und Umweltbericht liegt zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit

von Montag, 06. Juli 2015 bis einschließlich Donnerstag, 06. August 2015

beim Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven während der Öffnungszeiten in Zimmer 323b zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten des Landkreises Cuxhaven lauten:

Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:30 – 15:30

Freitag 08:00 – 12:00

Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit einen Termin für die Einsichtnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter des Bauamtes, Herrn Mechnig, Zimmer 323b, Tel. 04721/662440, zu vereinbaren.

Gleichzeitig ist der Entwurf mitsamt Begründung und Umweltbericht auch im Internet unter www.landkreis-cuxhaven.de (in der Rubrik Verwaltung & Veröffentlichungen à RROP 2015) abrufbar.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen zur Einsicht aus bzw. sind über das Internet abrufbar:

  • Umweltbericht zum RROP Entwurf 2015: Beschreibung und Bewertung allgemeiner, nicht konkreter Planinhalte, vertiefende Prüfung räumlich konkreter Planfestlegungen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen (Einzelfallbezogene Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), Betrachtung der Belange des Netzes Natura 2000, Betrachtung der Belange des Artenschutzes, Darlegung von geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich negativer Auswirkungen, Einzelfallbezogene FFH-Vorprüfungen.
  • Naturschutzfachliche Einschätzung des Naturschutzamtes von Potentialflächen: Einzelfallbezogene Prüfung der Potentialflächen in Bezug auf die Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes.

Die Städte, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Cuxhaven werden gebeten, den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms mitsamt Begründung und Umweltbericht ebenfalls vom 06. Juli 2015 bis einschließlich 06. August 2015 während der jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsicht auszulegen.

Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis einschließlich 20. August 2015, beim Landkreis Cuxhaven in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung der Planung nehmen. Die Stellungnahmen können per Brief (Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, 27470 Cuxhaven), per Fax (04721-66-270634) oder per eMail (regionalplanung@landkreis-cuxhaven.de) eingereicht werden. Bei Zusendung per Mail ist ausschließlich die vorgenannte eMail Adresse zu verwenden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen während der Öffnungszeiten schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Stellungnahmen die bereits zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2014 eingereicht wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleiben. Dies gilt nicht, soweit die vorgebrachten Belange dem Landkreis Cuxhaven als Planungsträger bereits bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen oder soweit sie für die Rechtmäßigkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms von Bedeutung sind.

Cuxhaven, 24.06.2015 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat

i.V.

Jochimsen

Erster Kreisrat