Seiteninhalt
Tipps für die Angebotsabgabe
Die Abwicklung der Vergabeverfahren hat mittlerweile eine umfangreiche Wandlung erfahren, wobei wir Ihnen mit einigen nützlichen Tipps für die Angebotsabgabe helfen möchten
- Durch die Neueinführung der elektronischen Vergabe, ist die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erheblich vereinfacht worden. Unterlagen sind beim Vergabeportal Subreport ELViS jederzeit einsichtsbar und abrufbar, unabhängig von den Öffnungszeiten der Vergabestelle.
- Bieterfragen können unkompliziert gestellt werden. Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend über das Vergabeportal Subreport ELViS mit uns in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf., wenn erforderlich, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.
- Angebotsabgaben sind elektronisch einzureichen. Schriftliche Angebote werden nur noch akzeptiert, sofern es in den Vergabeunterlagen an der dafür vorgesehenen Stelle zugelassen ist. Aber bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch. Beachten Sie alle Anforderungen, die an die Bieter gestellt sind.
- Sollte ein Leistungsverzeichnis noch handschriftlich ausgefüllt werden, verwenden Sie bitte einen Kugelschreiber oder Faserstift, keinen Bleistift! Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Lesbarkeit Ihres Angebotes. Es können nur Änderungen akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind.
- Sofern zusätzliche Nachweise, Prospektmaterial oder Muster gefordert werden, achten Sie bitte darauf, ob diese mit dem Angebot oder auf Verlangen eingereicht werden müssen. Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Werden die Muster oder Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückgewünscht, sollte diesem Wunsch bereits bei Abgabe des Angebotes Ausdruck verliehen werden.
- Achten Sie vor Abgabe Ihres Angebotes einerseits auf die Vollständigkeit Ihrer Angaben andererseits auch die sachliche und rechnerische Richtigkeit. Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes!
- Sollte die Abgabe von mehreren Hauptangeboten zugelassen sein, müssen diese jeweils einzeln eingereicht, für sich vollständig und aus sich heraus zuschlagsfähig sein.
- Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden. Nebenangebote sind dabei in den Vergabeunterlagen an der bezeichneten Stelle aufzuführen. Sie sind auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten und als solche ausdrücklich zu kennzeichnen.
- Denken Sie daran: auf der letzten Seite des Angebotsschreibens muss bei elektronisch übermittelten Angeboten in Textform der Bieter erkennbar sein. Schriftliche Angebote sind zu unterschreiben. Kennzeichnen Sie in diesem Falle Ihr Angebot mit dem beigefügten Etikett. Nur so bleibt Ihr Angebot verschlossen und kann auch als solches erkannt werden.
- Das Ende der Angebotsfrist (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten! Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.
(Stand 01/2020)