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Fahrerqualifizierungsnachweis
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Für wen gelten die Grundqualifikation und die Weiterbildung?
Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie
- Fahrten gewerblich durchführen und
- mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
- deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.
Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Im Abstand von 5 Jahren ist eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich.
Ausnahmen
- Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
- Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
- Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
- Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
- Werkstattpersonal (Probefahrten)
- Fahrten in der Land- und Forstwirtschaft für die übliche Beförderung von Erzeugnissen aus der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für eigene Zwecke
- Kfz, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
- Private Nutzungen
Benötigte Unterlagen:
- Kartenführerschein
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
- Gebühr 32,50 Euro
*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner/innen
Führerscheine & Straßenverkehr
Führerscheinangelegenheiten
Vincent-Lübeck-Straße 1
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2065
Fax: 04721 66-270148
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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Telefon: 04721 66-2064
E-Mail: a.mindermann(at)landkreis-cuxhaven.de
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