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Fahrerqualifizierungsnachweis


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Für wen gelten die Grundqualifikation und die Weiterbildung?

Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
  • deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.

Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.

Im Abstand von 5 Jahren ist eine regelmäßige Weiterbildung erforderlich.

Ausnahmen

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)
  • Fahrten in der Land- und Forstwirtschaft für die übliche Beförderung von Erzeugnissen aus der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für eigene Zwecke
  • Kfz, die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden
  • Private Nutzungen

Benötigte Unterlagen:

  • Kartenführerschein
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Gebühr 32,50 Euro

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständige Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.

Ansprechpartner/innen


Telefon: 04721 66-2065
Fax: 04721 66-270148
E-Mail: m.ebs(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: N 6
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