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3. Verlust der Kennzeichen

Bitte beachten Sie, dass bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen erforderlich wird. Das gleiche gilt bei einem zerstörten (z.B. verbrannten) Kennzeichen, weil hier kann nicht mehr nachgewiesen werden kann, dass es sich um das/die Original-Kennzeichen handelte.
Die Umkennzeichnung sollte unverzüglich erfolgen.

Falls Sie von einem Diebstahl ausgehen, melden Sie diesen bitte auch der Polizei.

Zur Reservierung Ihres Wunschkennzeichens gelangen Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt falls die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde?

Falls ein oder beide Kennzeichen verloren oder gestohlen wurde(n), wird folgendes benötigt:

  • Verlusterklärung
  • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei EU - Bürgern den gültigen Personalausweis oder Reisepass des betreffenden Landes mit Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
    • bei Bürgern anderer Länder den gültigen Reisepass mit Aufenthaltsberechtigung und Meldebescheinigung nicht älter als 6 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
  • evtl. noch vorhandenes bisheriges Kennzeichenschild, wenn nur eines gestohlen wurde / verlorengegangen ist oder beschädigt wurde

Welche Gebühren fallen an?

  • Kennzeichenwechsel ohne Wunschkennzeichen 28,20 Euro
  • Kennzeichenwechsel mit Wunschkennzeichen ohne Vorabreservierung 38,40 Euro
  • Kennzeichenwechsel mit Wunschkennzeichen mit Vorabreservierung 41,00 Euro

Erfolgt die Ersatzausstellung in Verbindung mit anderen Anliegen kann die Gebühr entsprechend variieren.

Rechtsgrundlage

§§ 8 und 10 Abs. 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)