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- Neuzulassung eines Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
  • Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
  • Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Handelsregisterauszug (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird)
  • Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
  • Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
  • SEPA - Lastschriftmandat

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