Informationen zum Zulassungswesen
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Aktuelles
Alle Zulassungsvorgänge sind wieder möglich.
(Stand: 12.09.2023, 8.15 Uhr)
Seitens des BMDV wurde ein Merkblatt für Halter von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen erstellt, das über die Situation hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Zulassung der Fahrzeuge in Deutschland informiert.
- Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen (deutsch, ukrainisch, englisch)
- Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren (deutsch, ukrainisch, englisch)
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland
Informationen zum Wunschkennzeichen
Aus der Reservierung entsteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Wir empfehlen daher, das Kennzeichen erst nach der Zulassung und Freigabe durch den Sachbearbeiter in einer Schilderwerkstatt prägen zu lassen.
(Bitte klicken Sie auf den Button, um zur Reservierung Ihres Kennzeichens zu gelangen!)
Aufgrund einer Verschlüsselung ist der Aufruf dieses Dienstes für Sie nur dann möglich, wenn Sie einen aktuellen Browser auf Ihrem eigenen System verwenden.
Bitte beachten Sie für Ihre Kennzeichenreservierung die folgenden Hinweise:
Es sind mit Ausnahme folgender Kennzeichen alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen online reservierbar:
- CUX-1Buchstabe+ 1Zahl
- Diese Kennzeichen sind für Fahrzeuge vorbehalten, die bauartbedingt kleine Kennzeichen benötigen.
- Hinweis für Liebhaber kurzer Kennzeichen: Alle Kombinationen mit z.B. 2Buchstaben+1Zahl sind frei reservierbar, soweit diese verfügbar sind.
- •CUX-L+4Zahlen, CUX-C+4Zahlen, CUX-P+4Zahlen, CUX-R+4Zahlen
- Diese Kennzeichen sind für Fahrzeuge öffentlicher Einrichtungen vorbehalten.
- die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS,
- Ä, Ö, Ü
Auf einem Kennzeichen dürfen zusammen mit dem "CUX" und dem Platz für die Siegel insgesamt max. acht Zeichen verwendet werden.
Aus Platzgründen stehen daher für
- Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen (Historische Kennzeichen)
- E-Kennzeichen (Kennzeichen für Elektrofahrzeuge)
maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen CUX und dem Platz für Siegel zur Verfügung.
Bei der Reservierung dieser Wunschkennzeichen wird der Zusatz (H, E oder Saison) nicht berücksichtigt oder angezeigt. Bitte achten Sie lediglich darauf, nicht mehr als 4 Stellen nach dem CUX- zu reservieren. Der Zusatz wird dann beim Prägen und in der Zulassungsstelle angefügt.
Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Wechselkennzeichen lassen sich NICHT reservieren.
Hinweise zum Suchen freier Kennzeichenkombinationen über den Link
Geben Sie in die unten vorgesehenen Feldern ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.
Beispiele:
Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur dem Buchstaben N und 2 beliebigen Zahlen.
Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur einem beliebigen Buchstaben, gefolgt von einer 1 und 2 beliebigen Zahlen.
Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur dem Buchstaben N, gefolgt von 2 beliebigen Zahlen und als letzte Zahl eine 2.
Reservierungsdauer und Verlängerung
Die Reservierung hat eine Gültigkeit von 90 Tagen. Bei Nichtverwendung wird die Reservierung nach Ablauf von 90 Tagen automatisch gelöscht.
Eine Verlängerung um weitere 90 Tage kann in Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter zulassung@landkreis-cuxhaven.de beantragt werden. Oder Sie nutzen hierfür unser Kontaktformular Reservierungsverlängerung
Begrenzung der Anzahl von Reservierungen
Die Reservierung muss zum Ziel haben, dass die Kennzeichen innerhalb von 90 Tagen und auch in dieser Anzahl für eine Fahrzeugzulassung verwendet werden. Die Anzahl der Reservierungen ist mit max. 5 Reservierungen pro Person zulässig. Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig und wir behalten uns vor, Reservierungen, die über dieses Maß hinausgehen, ohne weitere Benachrichtigung zu löschen.
Das Gleiche gilt für Kennzeichen, die durch mehrmals wiederholte Reservierungen dauerhaft blockiert werden.
Im Interesse aller Kunden bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme.
Werden mehrere Reservierungen benötigt (z.B. für Firmenfuhrparks), setzen Sie sich bitte direkt mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.
Hinweis auf kostenpflichtige Seiten zur Kennzeichenreservierung
Wer z.B. „Kennzeichen reservieren Cuxhaven“ in seine Online-Suchmaschine eingibt erhält als Ergebnis neben dieser Seite auch viele nicht behördlich betriebene Seiten. Diese Seiten werden kommerziell betrieben, und können an den (kostenpflichtigen) Erwerb von Kennzeichenschildern gebunden sein. Meist findet sich ganz unten auf diesen Seiten ein Hinweis darauf, dass diese nicht-behördlich sind.
Wir als Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven sind für den Inhalt dieser kommerziell betriebenen Seiten nicht verantwortlich, und haben auf die dort eingestellten Informationen wie Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Formulare oder Wunschkennzeichenreservierung keinen Einfluss.
Gebühren
Die Online-Reservierung über das von uns bereitgestellte Portal ist kostenfrei. Die Reservierungsgebühren für Wunschkennzeichen werden erst bei der eigentlichen Zulassung berechnet.
Reservierung eines Wunschkennzeichens bzw. Kennzeichenmitnahme | 10,20 Euro |
Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 2,60 Euro |
Benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen
Welche Unterlagen Sie für die einzelnen Vorgänge in der Zulassungsstelle benötigen, entnehmen Sie bitte den unten stehenden Links.
Wichtige Hinweise
- Es können keine Zulassungen mehr vorgenommen werden, wenn Kfz-Steuerrückstände beim Zoll (ehemals Finanzamt) bestehen.
- Seit dem 01.03.2007 können Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz vorgenommen werden.
- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- noch gesiegelte Kennzeichen
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten müssen auf dem kürzesten Weg vorgenommen werden.
zurück
- Ausfuhrkennzeichen
Ab dem 01.10.2010 sind die Zulassungsstellen auch bei Ausfuhrkennzeichen verpflichtet bei der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mitzuwirken.
Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Ausfuhr steuerpflichtig!!
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Personalausweis oder Reisepass/ Pass (hier wird keine zusätzliche Meldebescheinigung benötigt)
- ggf. Kennzeichenschilder beim zugelassenen Fahrzeug
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
Es ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug, für welches eine Ausfuhr ins Ausland beantragt werden soll, bei der Zulassungsstelle vorzuführen ist. Die Vorführung kann an allen drei Standorten des Zulassungsbezirks erfolgen (in Cuxhaven, in Schiffdorf und in Hemmoor).
zurück- Halterdaten ändern
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- Ummeldung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel erforderlich)
- Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Kurzzeitkennzeichen
Die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens ist gestattet...
- für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten mit gültiger Hauptuntersuchung (HU)
- zur Vorstellung des Fahrzeugs zur HU bei einer Prüforganisation oder für Fahrten zur Werkstatt, wenn keine HU vorliegt. Es darf dazu im eigenen Zulassungsbezirk und in einen angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
- HINWEIS: Fahrzeug muss abgemeldet sein
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (evB-Nummer)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (ausgedruckte Kopie ausreichend)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (ausgedruckte Kopie ausreichend)
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt.
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Personalausweis sowie den des Vollmachtgebers.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Tag der Antragstellung bis zu 5 Tage gültig.
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
- Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Handelsregisterauszug (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird)
- Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
- Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
- SEPA - Lastschriftmandat
- Oldtimerkennzeichen (H)
Oldtimer sind "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind (Tag der 1. Zulassung maßgeblich), weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen." (§ 2 Nr. 22 FZV)
Wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für die Erteilung der Betriebserlaubnis als Oldtimer (§ 23 StVZO) vorgelegt, kann das Fahrzeug mit einem Oldtimerkennzeichen versehen werden. Dies wird dann mit einem zusätzlichen "H" hinter der Erkennungsnummer verdeutlicht ("H"-Kennzeichen).
Eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist möglich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer) bei Halterwechsel oder hinzufügen einer Saison
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Sepa-Lastschriftmandat
- Rote Kennzeichen
**06er Kennzeichen (Hersteller von Fahrzeugen, Kfz-Händler, Werkstätten)
Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 16 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Antragsberechtigte sind nur Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeughändler und Werkstätten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Die Zuteilung eines roten Kennzeichens soll den Inhaber/die Inhaberin dahingehend entlasten, bei einer Vielzahl von nicht zugelassenen Fahrzeugen in jedem Fall einen Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens stellen zu müssen. Durch diese Verwaltungsvereinfachung wird der betroffene Personenkreis privilegiert und nimmt damit Aufgaben der Zulassungsstelle wahr.
Rote Kennzeichen dürfen nur an verkehrssicheren Fahrzeugen angebracht werden. Der Inhaber oder eine sonstige berechtige Person hat sich vor Antritt der Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.
Nach der Antragsstellung kann eine interne Prüfung der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person bei der der örtlichen Ordnungsbehörde v. Betriebssitz und Polizei vom Wohnort erfolgen.
Voraussetzung für die Erteilung:
- schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat (Link)
Bearbeitungszeit:
- Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die erste Zuteilung wird befristet für 6 Monate.
Aktuelle Händlerinformation (Stand 09.2023)
Die Händlerinformation wurde mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.09.2023 aktualisiert.
Händlerinformation, Stand 09.2023
Verlängerung:
Der Antrag auf Verlängerung ist 2 Wochen vor Fristablauf zu stellen.
KFZ-Steuer:
- für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
- für Krafträder: 46,02 €
Gebühren:
- Beantragung: 118,40 €
- Verlängerung: 25,60 €
- Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (20 Fahrten) oder 21,30 € (40 Fahrten)
- Fahrtenbuch: 5,00 €
**07er Kennzeichen (Oldtimer)
Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 17 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Sie können für Oldtimer zugeteilt werden, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Voraussetzung für die Erteilung:
- schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (nicht älter als 2 Jahre) des jeweiligen Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein des jeweiligen Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief des jeweiligen Fahrzeuges
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Bearbeitungszeit:
- Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die Zuteilung erfolgt immer für ein Jahr.
KFZ-Steuer:
- für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
- für Krafträder: 46,02 €
Gebühren:
- Beantragung: 118,40 €
- Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (10 Fahrzeuge)
- Fahrtenbuch: 5,00 €
- Saisonkennzeichen
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Zulassung von Elektrofahrzeugen "E"
Voraussetzungen
Mit einem E-Kennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, wenn diese rein elektrisch oder als Elektro-Hybrid-Fahrzeuge betrieben werden. Mit dem nachgestellten E auf dem Kennzeichen können ggf. einige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So können u. U. in bestimmten Regionen Busspuren befahren oder an bestimmten, sonst kostenpflichtigen Parkplätzen, diese Fahrzeuge kostenfrei abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich steuerbefreit.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Technische Änderung - Fahrzeugdaten ändern
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Gutachten des Sachverständigen oder Gutachters, der die Änderung abgenommen hat (z.B. TÜV/ Dekra/ GTÜ/ KÜS)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- Handelsregisterauszug (bei Zulassung auf Firmen) Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
- Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
- Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
- SEPA - Lastschriftmandat
- Verlust Dokumente und Kennzeichen
Was ist zu tun, wenn Dokumente oder Kennzeichen abhandengekommen sind?
1. Verlust der allgemeine Betriebserlaubnis
2. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
4. Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
- Was muss beim Verkauf eines Fahrzeugs beachtet werden?
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
- evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder
- SEPA - Lastschriftmandat
- Zulassung auf Firmen
Vordrucke
Bitte beachten Sie, dass NUR mit dem korrekt ausgefüllten Formular "SEPA-Lastschriftmandat" Ihr Vorgang bearbeitet werden kann!
- Das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer muss von der Antragstellerin/ vom Antragsteller unterschrieben sein. Die Unterschriftsbefugnis kann nicht per Vollmacht übertragen werden.
- Link zum Bundesministerium der Finanzen
(Steuerformulare - Kraftfahrzeug - 032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat)
- Link zum Bundesministerium der Finanzen
- Einverständniserklärung für Vereinigungen (GbR)
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten
- Verlusterklärung
- Vollmacht - allgemein
- Vollmacht - Minderjährige
Steuerbefreiungen / Steuervergünstigungen
Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind für verschiedene Sachverhalte Steuervergünstigungen vorgesehen. Es gibt Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Liegt eine Steuerbefreiung vor, muss keine Steuer entrichtet werden. Besteht eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.
Immer aktuelle Informationen erhalten Sie unter
Zoll online - Steuervergünstigungen
Bei der Zulassung muss der Grund der Steuerbefreiung angegeben werden. Sie werden nach der Zulassung automatisch vom Zoll angeschrieben. Anträge werden daher zukünftig nicht mehr angenommen.