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Informationen zum Zulassungswesen


Online Terminbuchung
für die Kfz-Zulassungsstelle

Auswahl eines
Wunschkennzeichens

Online Terminbuchung für die Kfz-Zulassungsstelle
Bitte klicken Sie hier, um zur Reservierung Ihres Kennzeichens zu gelangen!

Aktuelles

Seitens des BMDV wurde ein Merkblatt für Halter von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen erstellt, das über die Situation hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Zulassung der Fahrzeuge in Deutschland nach dem 31. Mai 2022 informiert.

Informationen zum Wunschkennzeichen

Wir stellen Ihnen die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens als Online-Dienst zur Verfügung. So können Sie ganz bequem von zu Hause aus Ihr Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren.

Aus der Reservierung entsteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Wir empfehlen daher, das Kennzeichen erst nach der Zulassung und Freigabe durch den Sachbearbeiter in einer Schilderwerkstatt prägen zu lassen.

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Aufgrund einer Verschlüsselung ist der Aufruf dieses Dienstes für Sie nur dann möglich, wenn Sie einen aktuellen Browser auf Ihrem eigenen System verwenden.

Bitte beachten Sie für Ihre Kennzeichenreservierung die folgenden Hinweise:

Es sind mit Ausnahme folgender Kennzeichen alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen online reservierbar:

  • CUX-1Buchstabe+ 1Zahl
    • Diese Kennzeichen sind für Fahrzeuge vorbehalten, die bauartbedingt kleine Kennzeichen benötigen.
    • Hinweis für Liebhaber kurzer Kennzeichen: Alle Kombinationen mit z.B. 2Buchstaben+1Zahl sind frei reservierbar, soweit diese verfügbar sind.
  • •CUX-L+4Zahlen, CUX-C+4Zahlen, CUX-P+4Zahlen, CUX-R+4Zahlen
    • Diese Kennzeichen sind für Fahrzeuge öffentlicher Einrichtungen vorbehalten.
  • die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS,
  • Ä, Ö, Ü

Auf einem Kennzeichen dürfen zusammen mit dem "CUX" und dem Platz für die Siegel insgesamt max. acht Zeichen verwendet werden.

Aus Platzgründen stehen daher für

  • Saisonkennzeichen
  • H-Kennzeichen (Historische Kennzeichen)
  • E-Kennzeichen (Kennzeichen für Elektrofahrzeuge)

maximal vier Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen CUX und dem Platz für Siegel zur Verfügung.

Bei der Reservierung dieser Wunschkennzeichen wird der Zusatz (H, E oder Saison) nicht berücksichtigt oder angezeigt. Bitte achten Sie lediglich darauf, nicht mehr als 4 Stellen nach dem CUX- zu reservieren. Der Zusatz wird dann beim Prägen und in der Zulassungsstelle angefügt.

Rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Wechselkennzeichen lassen sich NICHT reservieren.

Hinweise zum Suchen freier Kennzeichenkombinationen über den Link

Geben Sie in die unten vorgesehenen Feldern ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.

Beispiele:

Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur dem Buchstaben N und 2 beliebigen Zahlen.

Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur einem beliebigen Buchstaben, gefolgt von einer 1 und 2 beliebigen Zahlen.

Hiermit suchen Sie nach Kennzeichen mit nur dem Buchstaben N, gefolgt von 2 beliebigen Zahlen und als letzte Zahl eine 2.

Reservierungsdauer und Verlängerung

Die Reservierung hat eine Gültigkeit von 90 Tagen. Bei Nichtverwendung wird die Reservierung nach Ablauf von 90 Tagen automatisch gelöscht.

Eine Verlängerung um weitere 90 Tage kann in Einzelfällen vor Ablauf per E-Mail unter zulassung@landkreis-cuxhaven.de beantragt werden. Oder Sie nutzen hierfür unser Kontaktformular Reservierungsverlängerung

Begrenzung der Anzahl von Reservierungen

Die Reservierung muss zum Ziel haben, dass die Kennzeichen innerhalb von 90 Tagen und auch in dieser Anzahl für eine Fahrzeugzulassung verwendet werden. Die Anzahl der Reservierungen ist mit max. 5 Reservierungen pro Person zulässig. Darüber hinausgehende Reservierungen sind ungültig und wir behalten uns vor, Reservierungen, die über dieses Maß hinausgehen, ohne weitere Benachrichtigung zu löschen.

Das Gleiche gilt für Kennzeichen, die durch mehrmals wiederholte Reservierungen dauerhaft blockiert werden.

Im Interesse aller Kunden bitten wir um Verständnis für diese Maßnahme.
Werden mehrere Reservierungen benötigt (z.B. für Firmenfuhrparks), setzen Sie sich bitte direkt mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.

Hinweis auf kostenpflichtige Seiten zur Kennzeichenreservierung

Wer z.B. „Kennzeichen reservieren Cuxhaven“ in seine Online-Suchmaschine eingibt erhält als Ergebnis neben dieser Seite auch viele nicht behördlich betriebene Seiten. Diese Seiten werden kommerziell betrieben, und können an den (kostenpflichtigen) Erwerb von Kennzeichenschildern gebunden sein. Meist findet sich ganz unten auf diesen Seiten ein Hinweis darauf, dass diese nicht-behördlich sind.

Wir als Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven sind für den Inhalt dieser kommerziell betriebenen Seiten nicht verantwortlich, und haben auf die dort eingestellten Informationen wie Ansprechpartner, Öffnungszeiten, Formulare oder Wunschkennzeichenreservierung keinen Einfluss.

Gebühren

Die Online-Reservierung über das von uns bereitgestellte Portal ist kostenfrei. Die Reservierungsgebühren für Wunschkennzeichen werden erst bei der eigentlichen Zulassung berechnet.

Reservierung eines Wunschkennzeichens bzw. Kennzeichenmitnahme 10,20 Euro
Zuteilung eines Wunschkennzeichens 2,60 Euro


Benötigte Unterlagen für Ihr Anliegen

Welche Unterlagen Sie für die einzelnen Vorgänge in der Zulassungsstelle benötigen, entnehmen Sie bitte den unten stehenden Links.

Wichtige Hinweise

  • Es können keine Zulassungen mehr vorgenommen werden, wenn Kfz-Steuerrückstände beim Zoll (ehemals Finanzamt) bestehen.
  • Seit dem 01.03.2007 können Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz vorgenommen werden.

- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • noch gesiegelte Kennzeichen
  • Personalausweis

Bei der Erledigung durch Dritte ist folgendes zu beachten / mitzubringen:

  • Vollmacht bei Vertretung und eine Personalausweiskopie des Vollmachtgebers oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten müssen auf dem kürzesten Weg vorgenommen werden.



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- Ausfuhrkennzeichen

Um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Ab dem 01.10.2010 sind die Zulassungsstellen auch bei Ausfuhrkennzeichen verpflichtet bei der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mitzuwirken.

Das Fahrzeug ist für den Zeitraum der Ausfuhr steuerpflichtig!!

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • Personalausweis oder Reisepass/ Pass (hier wird keine zusätzliche Meldebescheinigung benötigt)
  • ggf. Kennzeichenschilder beim zugelassenen Fahrzeug
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

Es ist zu beachten, dass jedes Fahrzeug, für welches eine Ausfuhr ins Ausland beantragt werden soll, bei der Zulassungsstelle vorzuführen ist. Die Vorführung kann an allen drei Standorten des Zulassungsbezirks erfolgen (in Cuxhaven, in Schiffdorf und in Hemmoor).

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- Halterdaten ändern

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) oder die Heiratsurkunde
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)

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- Ummeldung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Landkreis Cuxhaven

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung oder Kennzeichenwechsel erforderlich)
  • Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
  • Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)

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- Kurzzeitkennzeichen

Die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens ist gestattet...

  • für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten mit gültiger Hauptuntersuchung (HU)
  • zur Vorstellung des Fahrzeugs zur HU bei einer Prüforganisation oder für Fahrten zur Werkstatt, wenn keine HU vorliegt. Es darf dazu im eigenen Zulassungsbezirk und in einen angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
  • HINWEIS: Fahrzeug muss abgemeldet sein

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen (evB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (ausgedruckte Kopie ausreichend)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (ausgedruckte Kopie ausreichend)
  • Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregisterauszug benötigt.
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Personalausweis sowie den des Vollmachtgebers.

Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Tag der Antragstellung bis zu 5 Tage gültig.

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- Neuzulassung eines Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (mit COC) oder COC bzw. Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV in Kombination mit dem Kaufvertrag bzw. der Rechnung
  • Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, wird eine Bestätigung vom Hersteller oder Händler benötigt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Papiere ausgestellt worden sind
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer )
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Handelsregisterauszug (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen wird)
  • Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
  • Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
  • SEPA - Lastschriftmandat

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- Oldtimerkennzeichen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein und es muss eine positive Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Gutachten nach §23 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Sepa-Lastschriftmandat

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- Rote Kennzeichen

**06er Kennzeichen (Hersteller von Fahrzeugen, Kfz-Händler, Werkstätten)

Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 16 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Antragsberechtigte sind nur Hersteller von Fahrzeugen, Fahrzeughändler und Werkstätten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.

Die Zuteilung eines roten Kennzeichens soll den Inhaber/die Inhaberin dahingehend entlasten, bei einer Vielzahl von nicht zugelassenen Fahrzeugen in jedem Fall einen Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens stellen zu müssen. Durch diese Verwaltungsvereinfachung wird der betroffene Personenkreis privilegiert und nimmt damit Aufgaben der Zulassungsstelle wahr.

Rote Kennzeichen dürfen nur an verkehrssicheren Fahrzeugen angebracht werden. Der Inhaber oder eine sonstige berechtige Person hat sich vor Antritt der Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen.

Nach der Antragsstellung kann eine interne Prüfung der Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person bei der der örtlichen Ordnungsbehörde v. Betriebssitz und Polizei vom Wohnort erfolgen.

Voraussetzung für die Erteilung:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
  • Personalausweiskopie
  • Handelsregister und/oder Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Link)

Bearbeitungszeit:

  • Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die erste Zuteilung wird befristet für 6 Monate.

Verlängerung:

Der Antrag auf Verlängerung ist 2 Wochen vor Fristablauf zu stellen.

KFZ-Steuer:

  • für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
  • für Krafträder: 46,02 €

Gebühren:

  • Beantragung: 118,40 €
  • Verlängerung: 25,60 €
  • Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (20 Fahrten) oder 21,30 € (40 Fahrten)
  • Fahrtenbuch: 5,00 €

**07er Kennzeichen (Oldtimer)

Rote Dauerkennzeichen werden gem. § 17 FZV nur an zuverlässige Personen ausgegeben. Sie können für Oldtimer zugeteilt werden, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines roten Kennzeichens. Die Zulassungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Voraussetzung für die Erteilung:

  • schriftlicher, formloser Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
  • Personalausweiskopie
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO (nicht älter als 2 Jahre) des jeweiligen Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein des jeweiligen Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief des jeweiligen Fahrzeuges
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage einer Behörde (bitte lassen Sie es direkt zur Zulassungsstelle Cuxhaven senden)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER); erhältlich über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein rotes Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat

Bearbeitungszeit:

  • Aufgrund der Dauer der Zustellung des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem Fahreignungsregister kann es bis zu 2 Monate dauern. Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller zu einem persönlichen Termin eingeladen. Die Zuteilung erfolgt immer für ein Jahr.

KFZ-Steuer:

  • für alle übrigen Fahrzeuge: 191,73 €
  • für Krafträder: 46,02 €

Gebühren:

  • Beantragung: 118,40 €
  • Fahrzeugscheinheft: 10,80 € (10 Fahrzeuge)
  • Fahrtenbuch: 5,00 €

- Saisonkennzeichen

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

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- Zulassung von Elektrofahrzeugen "E"

Voraussetzungen

Mit einem E-Kennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, wenn diese rein elektrisch oder als Elektro-Hybrid-Fahrzeuge betrieben werden. Mit dem nachgestellten E auf dem Kennzeichen können ggf. einige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So können u. U. in bestimmten Regionen Busspuren befahren oder an bestimmten, sonst kostenpflichtigen Parkplätzen, diese Fahrzeuge kostenfrei abgestellt werden. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich steuerbefreit.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers

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- Technische Änderung - Fahrzeugdaten ändern

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Gutachten des Sachverständigen oder Gutachters, der die Änderung abgenommen hat (z.B. TÜV/ Dekra/ GTÜ/ KÜS)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)

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- Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (evB-Nummer)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • Handelsregisterauszug (bei Zulassung auf Firmen) Vereinsregister (bei Zulassung auf Vereine)
  • Einverständniserklärung beider Elternteile sowie die Personalausweise beider Elternteile oder des Vormundes bei Minderjährigen
  • Kennzeichenschilder müssen bei Kennzeichenwechsel vorgelegt werden
  • SEPA - Lastschriftmandat

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- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf die selbe Person

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (HU)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass/ Pass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis des Vollmachtgebers
  • evtl. noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • SEPA - Lastschriftmandat

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Vordrucke

Bitte beachten Sie, dass NUR mit dem korrekt ausgefüllten Formular "SEPA-Lastschriftmandat" Ihr Vorgang bearbeitet werden kann!

Steuerbefreiungen / Steuervergünstigungen

Im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind für verschiedene Sachverhalte Steuervergünstigungen vorgesehen. Es gibt Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen. Liegt eine Steuerbefreiung vor, muss keine Steuer entrichtet werden. Besteht eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.

Immer aktuelle Informationen erhalten Sie unter

Zoll online - Steuervergünstigungen

Bei der Zulassung muss der Grund der Steuerbefreiung angegeben werden. Sie werden nach der Zulassung automatisch vom Zoll angeschrieben. Anträge werden daher zukünftig nicht mehr angenommen.