Wallhecken
Als Wallhecke wird ein mit Bäumen und Sträuchern bewachsener Wall definiert, der als Einfriedung dient oder diente. Erforderlich ist also eine Erdaufschüttung oder -erhöhung, die in der Gegenwart eine Grenzmarkierung darstellt oder zumindest in der Vergangenheit eine derartige Grenzmarkierung darstellte. Nach § 33 NNatG geschützt sind alle heute noch existierenden Wall- und/oder Gehölzstrukturen, die sich anhand historischer Karten auf den Ursprung einer Wallhecke zurückführen lassen, d.h. auch Wälle, deren Gehölzbewuchs nicht mehr vorhanden ist sowie Hecken und/oder Baumreihen, deren Wall nicht mehr eindeutig erkennbar ist.
Wallhecken sind wichtige landschaftsprägende Strukturen und belebende Elemente unserer heimischen Kulturlandschaft. Sie beherbergen eine charakteristische artenreiche Pflanzen- und Tierwelt und wirken durch ihr Kleinklima, ihre biologische Vielfalt und ihre Ästhetik weit in die Landschaft hinein. Darüber hinaus bieten Hecken den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen Schutz, z.B. vor Bodenerosionen durch Wind.
Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten. Erlaubt - und erwünscht - sind Pflegemaßnahmen der Eigentümer und der Nutzungsberechtigten. Hierzu gehört vor allem das fachgerechte Auf-den-Stock-Setzen bzw. das Knicken der Gehölze.
Informationen über Pflegemaßnahmen finden Sie auch in der Broschüre `Hecken und Bäume`.
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E-Mail: p.mueller(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 217
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