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Kührstedt: Errichtung von acht Windenergieanlagen

Windpark Kührstedt - Alfstedt
Errichtung von acht Windenergieanlagen

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Erneute Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

Die am 14. April 2016 erfolgte öffentliche Bekanntmachung mit anschließender öffentlicher Auslegung der Antragsunterlagen im Zeitraum vom 22.04.2016 bis

25. Mai 2016 werden - insbesondere nach Vervollständigung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsstudie und der Bestimmung eines Erörterungstermins –

erneut öffentlich bekannt und ausgelegt.

 

Die Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt - Alfstedt GmbH & Co. KG, Dorfstraße 43, 27624 Kührstedt hat mit Schreiben vom 19. Januar 2016

die Erteilung Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typs „Senvion 3.4M114“ mit einer Leistung von

jeweils 3,4 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG) beantragt.

Die acht Windenergieanlagen haben eine Nabenhöhe von 119,00 m, einen

Rotordurchmesser von 114,00 m bei einer Gesamthöhe von 176,00 m.

Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:

„WEA 5“ – in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 4,

„WEA 6“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 3,

„WEA 7“ – in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 6,

„WEA 8“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 49,

„WEA 9“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 52,

„WEA 10“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 24,

„WEA 11“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 10,

„WEA 12“ – in der Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 13/1.

 Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

- 8 Kranstellflächen,

- Wegebau (temporär und dauerhaft),

- temporäre Logistikflächen,

- Kabellegung,

- Kompensationsflächen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß §§ 3a, 3c Satz 1 in

Verbindung mit Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine

Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Genehmigungsverfahren ist daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 01.09.2016 bis einschließlich 04.10.2016 zur Einsicht ausgelegt.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim

Landkreis Cuxhaven,
Amt Bauaufsicht und Regionalplanung,
Vincent-Lübeck-Straße 2,
27474 Cuxhaven,
Raum 322
(montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ebenso bei der

Stadt Geestland, Rathaus II,
Am Markt 8,
27624 Bad Bederkesa,
im 2 OG, Zimmer 215
während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat 08:00 bis 12:30 Uhr)

möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese beginnt am 01. September 2016 und endet mit Ablauf des 18. Oktober 2016, schriftlich bei

den genannten Auslegungsstellen geltend zu machen. Mit Ablauf dieser

Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die bei der ersten öffentlichen Auslegung und damit verbundenen Einwendungsfrist vom 26. Mai 2016 bis 08. Juni 2016 frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren weiter berücksichtigt und müssen nicht erneut erhoben werden.

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet

der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am

31. Oktober 2016, ab 10:00 Uhr,

im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,

Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven erörtert.

 Sollte die Erörterung am 31. Oktober 2016 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauf folgenden Werktagen (ohne Samstag) zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von

Bedeutung sein kann.

Cuxhaven, den 15. August 2016

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat 

Zusätzliche Umweltinformation

Die Stadt Geestland hatte im Zusammenhang mit den geplanten Windparks Teilbereich Kührstedt und Teilbereich Bederkesa eine guachterliche Erfassung der Raumnutzung des Seeadlers im Löhbusch in Auftrag gegeben. Hierzu liegt mittlerweile der Endbericht vor, den die Stadt Geestland auf Ihrer Homepage "http//www.geestland.eu/Politik&Verwaltung/Seeadler/Seeadleruntersuchung 2016-12-20 - Endbericht" eingestellt hat. Auf diese Endfassung zur Raumnutzung des Seeadlers wird nach den Bestimmungen des NUIG verwiesen.

Cuxhaven, 27.12.2016

Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Windpark Infrastruktur Kührstedt-Alfstedt GmbH & Co.KG, Dorfstraße 43, 27624 Geestland wurde am 29.12.2016, ausgehändigt am 30.12.2016, der immissionsschutzrechtliche Genehmigungs-bescheid gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen im Windpark Kührstedt-Alfstedt, Teilbereich Kührstedt erteilt.

Die Errichtung und Betrieb der Windenergieanlagen wurde in der Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 4, Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstück 3, Gemarkung Kührstedt, Flur 101, Flurstück 6, Gemarkung Alfstedt, Flur 1, Flurstücke 49, 52, 24, 10 und 13/1 , zugelassen.

Die Genehmigung erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides ist vom 13.01.2017 bis einschließlich zum 26.01.2017 zur Einsicht ausgelegt. Der Bescheid (inklusive der Begründung) kann im genannten Zeitraum bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr)

Rathaus II der Stadt Geestland, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr)

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (27.02.2017 um 24.00 Uhr) können der Bescheid und seine Begründung von denen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Cuxhaven, Az.: 63 ImG 14/2015, 27470 Cuxhaven, schriftlich angefordert werden.

Cuxhaven, den 03.01.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat

 

 Teilweise Anordnung der sofortigen Vollziehung

 Am 09.02.2017 wurde die sofortige Vollziehung der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vom 29.12.2016 - Az. 63 ImG 14/2015 für den Windpark Kührstedt-Alfstedt - mit Ausnahme der Fundament- und Hochbauarbeiten an den Windkraftanlagen und mit Ausnahme von Kranstellflächen, die der statischen Prüfung bedürfen, angeordnet.

Diese Entscheidung wird in der nächstmöglichen Ausgabe des Amtsblattes am 23.02.2017 und am gleichen Tage in der Nordsee-Zeitung öffentlich und vorab hier an dieser Stelle bekanntgegeben.

Cuxhaven, 09.02.2017

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen
Erster Kreisrat