Seiteninhalt

Windpark Bramstedt-Lohe

Errichtung von vier Windenergieanlagen

Förmliches Genehmigungsverfahrennach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Fa. Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gem. § 4 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der derzeit geltenden Fassung, zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen wie folgt beantragt:

Errichtung und Betrieb von 4 neuen Windenergienanlagen (WEA) des Typs „Senvion 3.4M 104“, Nabenhöhe 93 m, Rotordurchmesser 104 m, Gesamthöhe 150 m. Zusätzlich sind wegebauliche Maßnahmen, 4 Kranstellplätze, eine Brücke über die Gackau bei Bramstedt und Kompensationsmaßnahmen geplant.

Bauort sind in der Gemeinde Hagen folgende Flurstücke:

Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 33 und 34 WEA 1

Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstück 39 WEA 2

Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 216/81 WEA 3

Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 56 und 57 WEA 4

Gemarkung Lohe Flur 1, Flurstücke 65 und 70/69 und

Gemarkung Lohe Flur 3, Flurstück 98/2 und 210 Brücke

 

Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zurzeit gültigen Fassung eine allgemeine Vorprüfung gem. § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Die Vorprüfung hat die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben.

Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen werden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie vom 16. Oktober 2015 bis einschließlich 16. November 2015 zur Einsicht ausgelegt. In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.

Die Antragsunterlagen können im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Ebenso ist eine Einsichtnahme im Fachbereich 3 (Bauverwaltung) im Gemeindebüro Forsthaus des Rathaus der Gemeinde Hagen, Amtsplatz 3, 27628 Hagen, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 1. OG, Zimmer F03 möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich beim Landkreis Cuxhaven und der Gemeinde Hagen erhoben werden. Sie müssen dort bis einschließlich 30. November 2015 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet der Landkreis Cuxhaven als Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins.

Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, wird Ort und Datum hierfür zu gegebener Zeit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

 

Cuxhaven, den 08. Oktober 2015

 

Landkreis Cuxhaven

Der Landrat

In Vertretung

Jochimsen

Erster Kreisrat

 

Verfahrensabschluss

Das Antragsverfahren wurde am 25.02.2016 durch Antragsrücknahme beendet.