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Testfeld Langen-Neuenwalde
Windenergieanlage Nr. 6

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Testfeld Langen-Neuenwalde GmbH, Rathausplatz 1 in 27472 Cuxhaven, hat beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung einer Windenergieanlage (WEA 6) folgenden Typs am Standort Neuenwalde/ Hymendorf beantragt:

Enercon E 101, Nennleistung 3000 kW, mit einer Nabenhöhe von 135,40 m, einem Rotordurchmesser von 101,00 m und einer Gesamthöhe von 185,90 m (WEA 6).

Es handelt sich um die Erweiterung des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf, in dem bereits die Verlagerung von vier Windenergieanlagen (WEA 1 bis 4) aus dem Testfeld Cuxhaven genehmigt ist. Eine Erweiterung um zwei weitere Windenergieanlagen (WEA 5 und WEA 7) ist vorgesehen, so dass insgesamt sieben Windenergieanlagen innerhalb des Windenergietestfeldes bei Langen-Neuenwalde/ Hymendorf geplant sind. Bauort ist das Flurstück 40, Flur 15 in der Gemarkung Neuenwalde. Die Inbetriebnahme der WEA 5 ist für den Herbst 2014 vorgesehen. Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der zurzeit gültigen Fassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dieses wird hiermit nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls bekannt gemacht.

In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.In den Antragsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsstudie sind insbesondere Angaben zu die den wesentlichen Auswirkungen aus Lärm u. Schattenwurf und zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Natur und Landschaft, Kulturgüter u. sonstige Sachgüter enthalten.

Auslegung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen wurden zusammen mit der Umweltverträglichkeitsstudie in der Zeit vom 20.09. bis einschließlich 21.10.2013 zur Einsicht ausgelegt.

Diese konnten im genannten Zeitraum beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Die Einsichtnahme war gleichfalls im Bürgerbüro der Stadt Langen, Sieverner Straße 10, 27607 Langen, während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr und am Samstag, den 12.10.2013 von 8:00 bis 12:30 Uhr) möglich.

Ebenso war eine Einsichtnahme im Rathaus der Samtgemeinde Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Bad Bederkesa, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr) im 2 OG, Zimmer 208 möglich.

Einwendungsfrist

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, der Stadt Langen und der Samtgemeinde Bederkesa erhoben werden (Adressen siehe oben). Sie mussten dort bis einschließlich 04.11.2013 eingegangen sein. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Innerhalb der Einwendungsfrist wurden keine Einwendungen erhoben.

Der für Montag, den 18.11.2013 um 13:00 Uhr im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Großer Sitzungssaal (Raum 1), Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, festgesetzte Termin findet daher nicht statt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV).

Cuxhaven, 8. November 2013

LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat

In Vertretung
Jochimsen
Erster Kreisrat