Küstenschutz
Der Küstenschutz ist für den Landkreis Cuxhaven von erheblicher Bedeutung. Etwa zwei Drittel seines Gebietes werden von Deichen mit dessen Anlagen wie z.B. Deckwerke, Buhnen und Siele, direkt oder indirekt vor Sturmfluten geschützt. Die Erhaltung der Deichsicherheit zum Schutz des Hinterlandes vor Überflutungen an Weser, Elbe und Oste wird von sechs Deichverbände sichergestellt. Sie betreuen rund 152 km Deiche. Neben der Deicherhaltung sind sie zuständig für die Sicherstellung und Organisation der Deichverteidigung zur Abwehr der Gefahr von Schäden an den Deichen durch Sturmfluten. Rechtlich gesehen sind Deichverbände sich selbst verwaltende Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie finanzieren Ihre Aufgaben mit Hilfe von Mitgliedsbeiträgen. Die Aufgabe des Landkreises besteht darin die Rechtsaufsicht über vier der zum Teil kreisübergreifenden Deichverbände zu führen. Er ist im Kreisgebiet zugleich die untere Deichbehörde im Sinne des Niedersächsischen Deichgesetzes mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Cuxhaven.
Weiter unten haben Wir ihnen Informationen zu verschiedenen Themen zusammengestellt.
Links
- Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
- Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Deichvorlandverordnung
Technische Bestimmungen
Die Küste – EAK 2002 Empfehlungen für die Ausführung von Küstenschutzbauwerken - des Kuratorium für Forschung im Küsteningenieurwesen in der jeweils korrigierten Fassung.
Wenn Sie spezielle Fragen zum Themenkreis Küstenschutz haben, dann wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter der Kreisverwaltung:
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven:
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: m.rudolph(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 409
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Fax: 04721 66-270718
E-Mail: t.lilkendey(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 404
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Allgemeine Hinweise zum Küstenschutz im Landkreis Cuxhaven
Deichverbände im Landkreis Cuxhaven
Die Deiche an Weser, Elbe und Oste sind Küstenschutzanlagen nach dem Niedersächsischen Deichgesetz und werden von Deichverbänden unterhalten und verstärkt.
In der Übersichtskarte sind die Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der Deichverbände dargestellt.
Cuxhavener Deichverband | |
Deichverband Land Wursten | |
Hadelner Deich- und Gewässerverband | |
Ostedeichverband | |
Deichverband Kehdingen Oste | |
Deichverband Osterstader Marsch |
Sommerdeiche
Sommerdeiche sind dem Hauptdeich wasserseitig vorgelagerte Ringdeiche die an den Hauptdeich anschließen. Diese sind im Zuge der Landgewinnung im Deichvorland so angelegt worden, dass die in den Sommermonaten auftretenden Sturmfluten das Deichvorland nicht überschwemmen und eine Nutzung der Flächen für die Landbewirtschaftung möglich war. Die Höhe liegt bei etwa 1,00 m bis 1,50 m über Gelände. Das entspricht einer Höhe von etwa 1,60 m bis 2,30 über dem mittleren Tidehochwasser.
Die Erhaltung des Deichvorlandes, unabhängig davon ob eingedeicht oder nicht, dient insbesondere dem Schutz des Hauptdeiches. Vor einigen Jahrzehnten wurde erkannt das Deichvorlandflächen ökologisch gesehen sehr wertvoll sind, so dass der Naturschutz in dieser Zeit eine immer größere Bedeutung gewonnen hat. Es erfolgten zahlreiche Kompensationsmaßnahmen im Deichvorland. Aus Sicht des Küstenschutzes ist darauf zu achten das Maßnahmen im Deichvorland den Küstenschutz längerfristig nicht gefährden und ein stetiger Austausch der Zuständigen Behörden und den Trägern der Deicherhaltung erfolgt.
Die Erhaltung eines Sommerdeiches obliegt den in einem Sommerdeichverband zusammengeschlossenen Grundeigentümern gemeinschaftlich. Sommerdeichverbände sind nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) organisierte Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Im Landkreises Cuxhaven befinden sich drei Sommerdeichverbände. Zwei Verbände liegen entlang der Weser (Sommerdeichverband Osterstade und Sommerdeichverband Land Wursten). Ein Verband liegt an der Unterelbe (Sommerdeichverband Belum). Der Sommerdeichverband Osterstade erstreckt sich über die Landkreise Cuxhaven und Osterholz. Rechtsaufsicht hat dort der Landkreis Osterholz. Die zwei anderen stehen unter Rechtsaufsicht des Landkreises Cuxhaven.
Sommerdeichverband Osterstade und Land Wursten
An der Unterweser zwischen dem rechten Weserdeich und der Weserinsel Harriersand liegt das Gebiet des Sommerdeichverbandes Osterstade mit einer Größe von 719 ha.
Dem Wurster Seedeich vorgelagert liegt zwischen Dorum-Neufeld und Arensch das Gebiet des Sommerdeichverbandes Land Wursten mit einer Größe von 901 ha.
Kontakt für beide Verbände:
Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände
Schulstraße 1, 27616 Beverstedt
Telefon 04747 / 87396 - 0
Weitere Informationen zu den beiden Sommerdeichverbänden an der Weser finden Sie unter: Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände im Altkreis Wesermünde
Sommerdeichverband Belum
Dem Elbedeich vorgelagert befindet sich zwischen der Höhe Otterndorf-Mahrdorf und der Ostemündung das Gebiet des Sommerdeichverbandes Belum mit einer Größe von 530 ha.
Kontakt:
Verbandsvorsteher Joachim Schlichting, Belum
Tel.: 04752/841054
Hochwasserdeiche / Verwallungen
Im Gegensatz zu den Hauptdeichen an Weser, Elbe und Oste, deren Aufgabe es ist, das Hinterland vor Sturmfluten zu schützen, besteht die Aufgabe der übrigen im Landkreis Cuxhaven zahlreich anzutreffenden kleinen Deiche - den Verwallungen, darin - Flächen von niederschlagsbedingten Hochwässern frei zu halten.
In der nachfolgenden Tabelle sind einige Hochwasserschutz-Verwallungen und deren Unterhaltungsträger aufgeführt:
Verwallung am Gewässer | Unterhaltungsträger |
Hadelner Kanal | Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz |
Telefon: 04141 / 6011 | |
Geeste und Nebengewässer | Unterhaltungsverband Nr. 82 Geeste |
Neuhaus-Bülkauer Kanal | Wasser- und Bodenverband Neuhaus-Bülkau |
Verbandsvorsteher: Christian Eggers, Bülkau | |
Balksee | Wasser- und Bodenverband Neuhaus-Bülkau |
Verbandsvorsteher: Christian Eggers, Bülkau | |
Bederkesaer See | Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa |
Geschäftsstelle Otterndorf | |
Telefon: 04751 / 9235-0 | |
Flögelner See | Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa |
Geschäftsstelle Otterndorf | |
Telefon: 04751 / 9235-0 | |
Fickmühlener Randkanal | Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa |
Geschäftsstelle Otterndorf | |
Telefon: 04751 / 9235-0 | |
Halemer-Dahlemer See | Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa |
Geschäftsstelle Otterndorf | |
Telefon: 04751 / 9235-0 | |
Stinstedter Randkanal | Wasser- und Landschaftspflegeverband Bederkesa |
Geschäftsstelle Otterndorf | |
Telefon: 04751 / 9235-0 | |
Grauwall-Kanal |
Wasser- und Bodenverband Grauwall-Gebiet |
Geschäftsstelle Beverstedt | |
Telefon: 04747 / 87396-0 | |
Rohr | Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune |
Geschäftsstelle Beverstedt | |
Telefon: 04747 / 87396-0 | |
Drepte | Wasser- und Bodenverband Dreptesielacht-Rechtenfleth |
Geschäftsstelle Beverstedt | |
Telefon: 04747 / 87396-0 | |
Indiek-Kanal | Unterhaltungsverband Nr. 79 Osterstade-Nord |
Bauen am Deich
Das Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) schränkt das Bauen am Deich erheblich ein. Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz Ausnahmeregelungen vor. Die Lage des Vorhabens ausschlaggebend ist für eine mögliche Ausnahmeregelung. Zuständig für Ausnahmen ist die untere Deichbehörde im Landkreis. Alle Anträge mit einem formlosen Antragsschreiben mit aussagefähigen und prüffähigen Unterlagen an die untere Deichbehörde zu richten. Es wird empfohlen den Antrag von fachkundigen Planern erarbeiten zu lassen. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt.
Bauen auf dem Deich § 14 NDG
Das NDG bestimmt zum Schutze des Deiches unter § 14 NDG dass jede Nutzung und Benutzung des Deiches, außer zum Zweck der Deicherhaltung, verboten ist.
Beispiele:
Errichtung und Erweiterung von Gebäuden, Herstellung einer Deichtreppe, Herstellung von Wegen und Straßen auf dem Deich, Verlegung von Leitungen aller Art, Aufgrabungen am Deich.
Kreuzung des Deiches § 15 NDG
In besonderen Fällen des unvermeidbaren Eingriffs in den Deich zur Sicherstellung der Erhaltung des Allgemeinwohls ist eine Erlaubnis nach § 15 NDG für die Errichtung von Anlagen zu erteilen. Davon sind in der Regel nur Kreuzungen des Deiches betroffen.
Beispiele:
Be- und Entwässerungsleitungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Straßenbauvorhaben. Die Anlagen müssen für die Erschließung des Hinterlandes zwangsweise den Deich kreuzen also einem öffentlichen Zweck dienen.
Bauen auf der Binnendeichseite § 16 NDG (landeinwärts)
Weiterhin bestimmt das Niedersächsische Deichgesetz unter § 16 NDG, dass die Errichtung baulicher Anlagen aller Art innerhalb eines Abstandes von 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches nicht errichtet oder wesentlich geändert werden dürfen.
Beispiele:
Wohngebäude, Garagen, Carports, Kleinkläranlagen, Leitungen aller Art.
Bauen im Deichvorland § 21 NDG (wasserseitig)
Der Landkreis Cuxhaven hat gemäß § 21 NDG eine Deichvorlandverordnungzum Schutz des Hauptdeiches erlassen. Die Verordnung sieht zahlreiche Verbote und Einschränkungen für Nutzungen Deichvorland vor. Es gibt sehr wenige Möglichkeiten einer Ausnahme.
Antragstellung
- Baurechtlich genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Zuständig ist die untere Deichbehörde des Landkreises. Bei baugenehmigungspflichtigen Bauten ist der deichrechtliche Antrag zusammen mit einem Satz Bauantragsunterlagen bei der Bauaufsicht des Landkreises einzureichen. Die Baugenehmigung kann erst nach Erteilung der deichrechtlichen Ausnahmegenehmigung erteilt werden. - Baurechtlich baugenehmigungsfreie Bauvorhaben
Ausnahmegenehmigungen für baugenehmigungsfreie Maßnahmen am Deich sind direkt an die untere Deichbehörde im Landkreis Cuxhaven zu richten.
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Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven sind:
Fax: 04721 66-2538
E-Mail: m.rudolph(at)landkreis-cuxhaven.de
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Fax: 04721 66-270718
E-Mail: t.lilkendey(at)landkreis-cuxhaven.de
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Radfahren und Wandern am Deich
Wer hat es nicht schon gemacht?
Einen Spaziergang auf dem Deich oder eine Radtour vor dem Deich.
Zu jeder Jahreszeit ist es ein besonderes Erlebnis!
Wandern auf dem Deich
Wussten Sie, dass sich die Deiche nicht selten im Privateigentum von zumeist Landwirten befinden?
Die Deichverbände dulden an vielen Stellen den Deichspaziergang. Vielfach sind diese Bereiche durch befestigte Deichkronenwege oder durch entsprechende Beschilderung gekennzeichnet. Einen Rechtsanspruch auf den Deichspaziergang gibt es nicht.
Beachten Sie bitte bei Ihrer Wanderung, dass Sie Ihren Hund an der Leine führen. Immer wieder wühlen Hunde Löcher in die Deichhaut. Diese können bei einer Sturmflut Ausgangspunkt für schwere Deichschäden sein.
Häufig beklagen Landwirte, die im Auftrage des Deichverbandes den Deich mit Rindern oder Schafen beweiden, dass das Weidevieh von freilaufenden Hunden gehetzt wird, teilweise bis zur völligen Erschöpfung der Tiere. Vereinzelt sind dabei Schafe auch schon zu Tode gekommen.
Bitte tragen Sie durch umsichtiges Verhalten dazu bei, das auch zukünftig das Wandern auf dem Deich für jedermann auf möglichst vielen Deichabschnitten möglich ist. Sofern auf einem Deichabschnitt ein grundsätzliches Hundeverbot vorgesehen ist halten Sie sich bitte daran.
Radfahren am Deich
Am westlichen und nördlichen Rand des Landkreis Cuxhaven verlaufen der Weser- und Elberadwanderweg. Ein großer Streckenabschnitt davon verläuft parallel des Weser und des Elbedeiches. Denken Sie daran das nicht überall öffentliche Straßen und Wege am Deich verlaufen. Ausnahmsweise haben die Deichverbände einen Teil ihrer sonst geschlossenen Wege für Radfahrer freigegeben. Damit dies so bleibt hat jeder Radfahrer Rücksicht auf die für die Deicherhaltung tätigen Personen, Fahrzeuge, Schafe oder Rinder zu nehmen. Die Erhaltung der Deichsicherheit hat Vorrang denn der Deich ist ein technisches Hochwasserschutzbauwerk das es vor Schäden zu schützen gilt.
Fahren sie bitte umsichtig und nur auf den befestigten Flächen. Achten Sie auf die Hinweisschilder an den Deichen, insbesondere an den wolfssicheren Zäunen. Diese können unter Hochspannung stehen und dürfen nicht berührt werden.
Wasserstandsvorhersage & Sturmflutwarnung
Für die Deutsche Nordseeküste werden täglich Wasserstandsvorhersagen und gegebenenfalls Sturmflutwarnungen vom Bundesamt Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg herausgegeben. Sie können sich auf den nachfolgend angegebenen Internetseiten über die zu erwartenden Wasserstände informieren.
Meldungen anderer Behörden
Ergänzend können Vorhersagen und Warnungen über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz NLWKN in Norden (Ostfriesland) abgerufen werden.